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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung

8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
8.2.2.1. Die Informationen über die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen müssen mit den bewährten Verfahren der Arbeitshygiene vereinbar sein und im Zusammenhang mit anderen Schutzmaßnahmen, wie dem Einsatz technischer Schutzmaßnahmen, Belüftung und geschlossener Anlagen, stehen. Für spezifische Angaben zu persönlichen Ausrüstungen zum Schutz vor Bränden und chemischen Stoffen ist gegebenenfalls auf Abschnitt 5 zu verweisen.
8.2.2.2. Unter Berücksichtigung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates ( 1 ) und unter Bezugnahme auf die entsprechenden CEN-Normen sind ausführliche Angaben zu den Ausrüstungen zu machen, die in den nachstehenden Fällen zweckmäßigen und geeigneten Schutz bieten:
a) Augen-/Gesichtsschutz
Die Art des erforderlichen Augen-/Gesichtsschutzes, wie zum Beispiel Sicherheitsglas, Schutzbrillen, Gesichtsschild, ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.
b) Hautschutz
i) Handschutz
Der Typ der bei der Handhabung des Stoffs oder Gemischs erforderlichen Schutzhandschuhe ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes sowie im Hinblick auf Umfang und Dauer der Hautexposition eindeutig anzugeben, ebenso — die Art des Materials und die Materialstärke, — die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit des Handschuhmaterials.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Maßnahmen zum Handschutz anzugeben.
ii) Sonstige Schutzmaßnahmen
Falls der Schutz anderer Körperteile als der Hände notwendig ist, sind Art und Qualität der erforderlichen Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Schutzhandschuhe mit Stulpen, Stiefel und Overalls, auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahren und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.
Erforderlichenfalls ist auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Haut und auf spezielle Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
c) Atemschutz
Bei Gasen, Dämpfen, Nebel oder Staub ist auf der Grundlage der Gefahr und des Expositionspotenzials die Art der zu verwendenden Schutzausrüstung anzugeben und dabei auf die Atemschutzmasken samt dem passenden Filter (Patrone oder Behälter), den geeigneten Partikelfiltern und geeigneten Masken oder auf die umluftunabhängigen Atemschutzgeräte einzugehen.
d) Thermische Gefahren
In den Angaben zur Schutzausrüstung, die bei Materialien zu tragen ist, die eine thermische Gefahr darstellen, ist besonders auf die Ausführung der persönlichen Schutzausrüstung einzugehen.

Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören:

Augenschutz
Handschutz
Atemschutz
Körperschutz

Zur persönlichen Schutzausrüstung zählen aber auch Fuß-, Knie-, Gehör-, Kopf-, Bein-, Armschutz sowie Schutz gegen Absturz und Schutz alleinarbeitender Personen.

Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind durch die PSA-Angleichungsrichtlinie 89/686/EWG in der EU geregelt. In Deutschland wurde die Richtlinie mit der 8.Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8.GPSGV) umgesetzt. Eingesetzt werden darf nur zertifizierte persönliche Schutzausrüstung mit CE-(Konformitäts-) Kennzeichnung. Hierbei wird zwischen drei Kategorien unterschieden:

• Kategorie I beinhaltet solche persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann.

Die persönlichen Schutzausrüstungen dieser Kategorie sind für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weitgehend unbedeutend. Sie werden auch als einfache PSA bezeichnet.
Bsp.: Gartenhandschuhe, Knieschützer

• Kategorie II beinhaltet alle persönlichen Schutzausrüstungen, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zuzuordnen sind.
Bsp.: Industrieschutzhelm

• Kategorie III beinhaltet persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen, und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III wird zusätzlich zum CE-Zeichen mit der Kennnummer der gemeldeten Stelle, die die Produktionsüberwachung durchführt, gekennzeichnet. Sie wird auch als komplexe PSA bezeichnet.
Bsp: Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzhandschuhe, Chemikalienschutzanzüge

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die geeigneten persönlichen Schutzmaßnahmen müssen bezüglich der(s) Expositionswege(s) angegeben werden. Sie müssen sich auf die Tätigkeit mit diesem Produkt unter Berücksichtigung des Verwendungszweckes und der organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen beziehen und müssen angemessen sein.
Es sollten die geeigneten, aber keine überzeichneten Schutzmaßnahmen angegeben werden. Ist beim Atemschutz beispielsweise für die Tätigkeit mit einem Produkt nur ein A-Filter nötig, dann sollte dieser auch nur empfohlen werden und nicht ein ABEK-Filter, der für viele Gase geeignet ist und mehr Eigenschaften als nötig besitzt und zusätzliche Kosten bedeutet.

Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung wird möglichst detailliert angegeben. Für den Anwender sind z.B. auch Angaben von geeigneten Handschutzfabrikaten sehr hilfreich.

Diese Angaben können auch bezüglich der Verarbeitungsschritte angegeben werden. Bsp: „Beim Umfüllen des Produktes folgende Handschuhe tragen:“.

Literatur
Praktische Hinweise zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung sind bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit zu finden.

Eine Liste von Herstellern von persönlicher Schutzausrüstung ist z.B. im Internet bei Prävention online erhältlich.