Handschutz
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8.2.2.2.
b) Hautschutz
i) Handschutz
Der Typ der bei der Handhabung des Stoffs oder Gemischs erforderlichen
Schutzhandschuhe ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem
Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes
sowie im Hinblick auf Umfang und Dauer der Hautexposition eindeutig
anzugeben, ebenso — die Art des Materials und die Materialstärke,
— die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit
des Handschuhmaterials.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Maßnahmen zum Handschutz
anzugeben. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Erläuterungen:
Chemikalienschutzhandschuhe sind persönliche Schutzausrüstung
der Kategorie III, die mit einem CE-Zeichen mit der Kennnummer der gemeldeten
Stelle, die die Produktionsüberwachung durchführt, gekennzeichnet
sind.
Chemikalienschutzhandschuhe, insbesondere gasdichte Schutzhandschuhe,
bedürfen erhöhter Aufmerksamkeit gegen eventuell eingedrungene
Chemikalien, da eingedrungene Chemikalien (Penetration oder Permeation)
die Schutzhandschuhe zerstören und die Schutzwirkung aufheben können.
Penetration ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen
Stoffen durch makroskopische Löcher (Fehler, Nähte). Permeation
ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen
im molekularen Bereich.
Zu beachten ist die Tatsache, dass gleiche Handschuhmaterialien –
je nach Charge und Hersteller – sehr unterschiedliche Durchdringungszeiten
aufweisen können. So können beispielsweise Nitrilhandschuhe
der Firma A völlig andere Schutzfunktionen aufweisen als Nitrilhandschuhe
der Firma B.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Benennung der maximalen
Tragedauer, also der Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen
einen vollständigen Schutz vor der Chemikalie bietet. Solche Angaben
sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, z.B. Dauer
der Hautexposition, Handschuhtemperatur, Applikation der Chemikalien,
zu ermitteln und können demzufolge – je nach Verarbeitung der
chemischen Arbeitsstoffe – sehr unterschiedlich sein.
Angaben
im Sicherheitsdatenblatt:
Anzugeben sind der Typ, die Art des Materials und die Materialstärke,
die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit des Handschuhmaterials.
Aus den oben genannten Gründen ist es sinnvoll, in den Sicherheitsdatenblättern
die speziellen Handschuhfabrikate einer oder mehrerer Hersteller sowie
die Tragedauern aufzuführen.
Tipps:
Da solche Angaben den Chemikalienherstellern in der Regel nicht oder noch
nicht vorliegen, empfiehlt sich in dieser Frage eine Kooperation mit den
Handschuhherstellern (bvh).
Diese verfügen meist über umfangreiche Datenbanken und können
konkrete Handschuhe für die jeweiligen Chemikalien benennen. Sollten
solche Angaben noch nicht vorliegen, werden bei Zusendung entsprechender
Materialproben und Angabe der Verwendungsarten die Tragedauern in der
Regel kostenfrei ermittelt und den Chemikalienherstellern zur Verfügung
gestellt.
Eine Alternative dazu bietet das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften
der Bauwirtschaft – GISBAU. In WINGIS bzw. WINGIS-online
werden zu unterschiedlichen Bereichen konkrete Handschuhfabrikate, die
auf den Empfehlungen der Handschuhhersteller basieren, bei der Verarbeitung
dieser Produkte zur Verfügung gestellt. Dieser zusätzliche Service
wird weiter ausgebaut.
Literatur:
Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR
195)
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