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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

Augenschutz

8.2.2.2. a) Augen-/Gesichtsschutz
Die Art des erforderlichen Augen-/Gesichtsschutzes, wie zum Beispiel Sicherheitsglas, Schutzbrillen, Gesichtsschild, ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes anzugeben.

Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Augenschutz schützt vor mechanischen (z.B. Staub, Festkörper), optischen (z.B. UV-Strahlung, Laserstrahlung), chemischen (z.B. Säuren, Basen), thermischen (z.B. Hitze, Kälte), biologischen (z.B. Bakterien) und elektrischen Gefährdungen.

Die Sichtscheiben gibt es in verschiedenen Materialien mit unterschiedlicher Schutzwirkung (z.B. Kunststoffscheiben, Sicherheitsglas, UV-Schutz).

Bei Schutzbrillen wird zwischen Gestellbrillen und Korbbrillen unterschieden.

Es dürfen nur zertifizierte Schutzbrillen mit CE-Kennzeichnung eingesetzt werden.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Im Sicherheitsdatenblatt muss der benötigte Augenschutz angegeben werden. Sind spezielle Sichtscheiben, z.B. Schweißerschutzfilter mit Schutzstufen, erforderlich, sind diese anzugeben.

Tipps:
Korbbrillen können bei kurzzeitigen Einsätzen von Brillenträgern aufgesetzt werden, wenn es nicht zur Beschlagung der Brillengläser kommt. Ansonsten Korrektionsschutzbrillen verwenden.
Alkalische Substanzen können die Kunststoffscheiben verätzen. In diesen Fällen müssen Schutzbrillen mit Gläsern verwendet werden.
Bei Wärmestrahlung können spezielle Sichtscheiben mit Filterwirkung (Filtersichtscheiben) oder spezielle Drahtgewebevisiere eingesetzt werden.

Literatur:
Ausführliche Informationen zur Auswahl, Benutzung und Wartung von Schutzbrillen, -schildern, -visiere und -hauben stehen in der BG-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (BGR 192).