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Sicherheitsd@tenblatt- |
Atemschutz
Erläuterungen:
Die Auswahl des Atemschutzgerätes ist abhängig von den Substanzen, vor denen sie schützen sollen, aber auch von der Umgebungsatmosphäre (z.B. Sauerstoffgehalt, Konzentration der Schadstoffe, Örtlichkeit, Brand- und Explosionsgefahr), des Verwendungszweckes (z.B. Arbeitseinsatz, Rettung, Brandbekämpfung) sowie der Eignung des Trägers. So sind z.B. Bartträger für das Tragen von Voll- und Halbmasken mit Filtern nicht geeignet. Atemschutzgeräte sind komplexe persönliche Schutzausrüstung der CE-Kategorie III, für sie gilt die Prüfpflicht. Es dürfen nur zertifizierte Atemschutzgeräte mit CE-Kennzeichnung und Kennnummer eingesetzt werden. Filtergeräte: Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss (Atemschutzhaube, Atemschutzhelm, Viertel-, Halb-, Vollmaske), Filter und Gebläse. Helme/Hauben mit Gebläse und Filter werden mit TH vor dem Filtertyp gekennzeichnet, Masken mit Gebläse und Filter mit TM. Sie werden nach ihrer Gesamtleckage in drei Klassen eingeteilt. Bsp: TH3A2P, TM2P. Atemschutzhelme/-hauben mit Gebläse der Geräteklasse TH3 müssen zusätzlich eine Warneinrichtung haben, die auch für TH1 und TH2 empfohlen wird. Als Filter werden Partikel-, Gas- und Kombinationsfilter verwendet. Letztere setzen sich aus einem oder mehreren Gasfiltern und einem Partikelfilter zusammen und werden auch so gekennzeichnet (z.B. A2B2P3). Die Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung der Filter sind in folgenden DIN EN Normen beschrieben.
Die Kennfarben und Filtertypkürzel sind nicht weltweit genormt. Die Filter werden je nach ihrem Partikeldurchlassgrad bzw. Gasaufnahmevermögen in drei Klassen 1,2,3 eingeteilt. Die Klasse steht direkt nach dem Filter wie z.B. P2 oder A3. Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn die Umgebungsatmosphäre weniger als 17 Vol-% Sauerstoff enthält. Bei Kohlenmonoxid und für spezielle Bereiche liegt die Grenze bei 19 Vol-%. Dies ist z.B. wichtig beim Einsatz in Gruben und engen Räumen. Dann müssen Isoliergeräte eingesetzt werden. Isoliergeräte:
Frei tragbare Isoliergeräte mit Druckluftflaschen werden als Pressluftatmer bezeichnet. Sie bestehen aus einem Atemanschluss (Voll-, Halbmaske), einem Lungenautomat, einem Druckminderer und Druckluftflaschen. Angabe
im Sicherheitsdatenblatt: Tipps: AX-Filter sind in der Bauwirtschaft für Gemische von Niedrigsiedern nicht zulässig. Die Tragedauern von Atemschutzgeräten sind nicht nur abhängig von dem Gerät sondern auch von den Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Druck, Luftfeuchtigkeit, Schwere der Tätigkeit. Träger von Atemschutzgeräten
unterliegen der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchung. Literatur:
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