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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

8.2.1.2 Handschutz

Anzugeben ist die Art der bei der Handhabung des Stoffes oder der Zubereitung erforderlichen Schutzhandschuhe einschließlich:
- Handschuhmaterial,
- Durchdringungszeit (darunter ist die maximale Tragedauer zu verstehen) des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Intensität und Dauer der Hautexposition.
Hilfreich sind dabei Angaben z.B.
- zu eigenen Erkenntnissen bzgl. Handschuhfabrikaten (mit Hersteller oder Vertreiber) und deren maximale Tragedauer unter Praxisbedingungen oder
- zur mindestens erforderlichen Materialstärke und zur maximalen Tragedauer unter Praxisbedingungen.
Falls erforderlich sind zusätzliche Hautmittel anzugeben.
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:
Die Forderung nach Angabe nicht nur der Handschuhmaterialien resultiert aus der Tatsache, dass die Materialien – je nach Charge und Hersteller – sehr unterschiedliche Durchdringungszeiten aufweisen können. So können beispielsweise Nitrilhandschuhe der Firma A völlig andere Schutzfunktionen aufweisen als Nitrilhandschuhe der Firma B.

Angaben im Sicherheitsdatenblatt:
Deshalb ist es erforderlich, möglichst konkrete Angaben zu den bei der Verarbeitung eines Stoffes oder einer Zubereitung zu verwendenden Schutzhandschuhen zu machen. Sinnvollerweise sind in den Sicherheitsdatenblättern die speziellen Handschuhfabrikate einer oder mehrerer Hersteller aufzuführen. Dadurch kann auf die Angabe der Schichtdicke des Handschuhs verzichtet werden.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Benennung der maximalen Tragedauer, also der Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen einen vollständigen Schutz vor der Chemikalie bietet. Solche Angaben sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, z.B. Dauer der Hautexposition, Handschuhtemperatur, Applikation der Chemikalien, zu ermitteln und können demzufolge – je nach Verarbeitung der chemischen Arbeitsstoffe – sehr unterschiedlich sein.

Tipps:
Da solche Angaben den Chemikalienherstellern in der Regel nicht oder noch nicht vorliegen, empfiehlt sich in dieser Frage eine Kooperation mit den Handschuhherstellern (bvh). Diese verfügen meist über umfangreiche Datenbanken und können konkrete Handschuhe für die jeweiligen Chemikalien benennen. Sollten solche Angaben noch nicht vorliegen, werden bei Zusendung entsprechender Materialproben und Angabe der Verwendungsarten die Tragedauern in der Regel kostenfrei ermittelt und den Chemikalienherstellern zur Verfügung gestellt.
Eine Alternative dazu bietet das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft – GISBAU. In WINGIS bzw. WINGIS-online werden zu unterschiedlichen Bereichen konkrete Handschuhfabrikate, die auf den Empfehlungen der Handschuhhersteller basieren, bei der Verarbeitung dieser Produkte zur Verfügung gestellt. Dieser zusätzliche Service wird weiter ausgebaut werden, so dass in absehbarer Zeit zu allen bauchemischen Arbeitsstoffen die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

Literatur:
Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195)