Lehrgang -
[e-learning]
8.2.1.2 Handschutz
Anzugeben ist die Art der bei der Handhabung
des Stoffes oder der Zubereitung erforderlichen Schutzhandschuhe einschließlich:
- Handschuhmaterial,
- Durchdringungszeit (darunter ist die maximale Tragedauer zu verstehen)
des Handschuhmaterials in Abhängigkeit von Intensität und
Dauer der Hautexposition.
Hilfreich sind dabei Angaben z.B.
- zu eigenen Erkenntnissen bzgl. Handschuhfabrikaten (mit Hersteller
oder Vertreiber) und deren maximale Tragedauer unter Praxisbedingungen
oder
- zur mindestens erforderlichen Materialstärke und zur maximalen
Tragedauer unter Praxisbedingungen.
Falls erforderlich sind zusätzliche Hautmittel anzugeben. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Erläuterungen:
Die Forderung nach Angabe nicht nur der Handschuhmaterialien resultiert
aus der Tatsache, dass die Materialien – je nach Charge und Hersteller
– sehr unterschiedliche Durchdringungszeiten aufweisen können.
So können beispielsweise Nitrilhandschuhe der Firma A völlig
andere Schutzfunktionen aufweisen als Nitrilhandschuhe der Firma B.
Angaben im Sicherheitsdatenblatt:
Deshalb ist es erforderlich, möglichst konkrete Angaben zu den bei
der Verarbeitung eines Stoffes oder einer Zubereitung zu verwendenden
Schutzhandschuhen zu machen. Sinnvollerweise sind in den Sicherheitsdatenblättern
die speziellen Handschuhfabrikate einer oder mehrerer Hersteller aufzuführen.
Dadurch kann auf die Angabe der Schichtdicke des Handschuhs verzichtet
werden.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Benennung der maximalen Tragedauer,
also der Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen einen vollständigen
Schutz vor der Chemikalie bietet. Solche Angaben sind unter Berücksichtigung
der Gegebenheiten vor Ort, z.B. Dauer der Hautexposition, Handschuhtemperatur,
Applikation der Chemikalien, zu ermitteln und können demzufolge –
je nach Verarbeitung der chemischen Arbeitsstoffe – sehr unterschiedlich
sein.
Tipps:
Da solche Angaben den Chemikalienherstellern in der Regel nicht oder noch
nicht vorliegen, empfiehlt sich in dieser Frage eine Kooperation mit den
Handschuhherstellern (bvh).
Diese verfügen meist über umfangreiche Datenbanken und können
konkrete Handschuhe für die jeweiligen Chemikalien benennen. Sollten
solche Angaben noch nicht vorliegen, werden bei Zusendung entsprechender
Materialproben und Angabe der Verwendungsarten die Tragedauern in der
Regel kostenfrei ermittelt und den Chemikalienherstellern zur Verfügung
gestellt.
Eine Alternative dazu bietet das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften
der Bauwirtschaft – GISBAU. In WINGIS bzw. WINGIS-online
werden zu unterschiedlichen Bereichen konkrete Handschuhfabrikate, die
auf den Empfehlungen der Handschuhhersteller basieren, bei der Verarbeitung
dieser Produkte zur Verfügung gestellt. Dieser zusätzliche Service
wird weiter ausgebaut werden, so dass in absehbarer Zeit zu allen bauchemischen
Arbeitsstoffen die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Literatur:
Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR
195)
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