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Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
In
diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts ist auf die geltenden
Grenzwerte für berufsbedingte Exposition und die erforderlichen
Risikomanagementmaßnahmen einzugehen.
Ist ein Stoffsicherheitsbericht vorgeschrieben, müssen die Angaben
in diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts zu den Angaben für
die identifizierten Verwendungen im Stoffsicherheitsbericht und zu
den im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt aufgeführten und die
Risikobeherrschung demonstrierenden Expositionszenarien des Stoffsicherheitsberichts
passen. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Dieses
Kapitel gliedert sich in folgende verbindliche Unterabschnitte:
• Zu überwachende
Parameter (Unterabschnitt 8.1)
• Begrenzung und Überwachung der Exposition (Unterabschnitt
8.2)
Der Arbeitgeber muss
eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
sowie für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder
freigesetzt werden, durchführen. Dazu gehört die Ermittlung,
ob Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden, und die Festlegung von geeigneten
Schutzmaßnahmen.
In diesem Abschnitt
werden die Arbeitsplatzgrenzwerte und die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen,
d.h. die organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
für die zu erwartende Exposition bei der Tätigkeit mit dem Produkt
möglichst detailliert beschrieben.
Änderungen
durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Verbindliche
Unterabschnitte
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