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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

7.3 Bestimmte Verwendung(en)

(1) Bei Endprodukten, die für bestimmte Verwendungszwecke hergestellt wurden, sind detaillierte und praxisnahe Empfehlungen für diese Verwendungszwecke zu formulieren. Wenn möglich sollte auf einschlägige Branchenregelungen hingewiesen werden. Auch Hinweise auf mögliche Ersatzprodukte mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko können hier angegeben werden.
(2) Im Rahmen einer Branchenregelung für die Bauwirtschaft wurde ein so genannter GISCODE bzw. Produktcode erarbeitet. Die Angabe eines solchen Produkt-Codes ermöglicht es Ersatzprodukte zu identifizieren.
(3) Bei Biozid-Produkten sollten alle Verwendungszwecke, für die das Produkt gemäß der Biozid-Meldeverordnung (ChemBiozidMeldeV) gemeldet wurde, angeben werden (z.B. Holzschutz, Desinfizierung, Schleimbekämpfung, Topf-Konservierung usw.).
Gegebenfalls ist auf ein technisches Merkblatt, das Angaben über die Aufwandsmenge und die Gebrauchanweisung für jede Verwendung enthält, zu verweisen.
(4) Bei Farben und Lacken sollte die Produktkategorie des gebrauchfertigen Produktes gemäß Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) aufgeführt werden (z.B. Beschichtungsstoff für Außenwände aus mineralischen Baustoffen, Typ Wb).
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:
Zu den Branchenregelungen gehört auch der GISCODE bzw. Produkt-Code des Gefahrstoff-Informationssystems der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU).
Der GISCODE/Produkt-Code sollte in Kapitel 15.4 angegeben werden.

Branchenspezifische Informationen der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie sind bei GisChem erhältlich.

Bei Farben und Lacken wird durch die Umsetzung der Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen begrenzt. Im Anhang II ChemVOCFarbV sind die Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt für einzelne Produktkategorien und Typen aufgeführt. Es gibt zwei Typen: Typ Lb sind Beschichtungsstoffe auf Lösemittelbasis und Typ Wb Beschichtungsstoffe auf Wasserbasis.
Die Produktkategorien richten sich nach den Eigenschaften der Farben und Lacke wie z.B. „Matte Beschichtungsstoffe (Glanzmaßzahl von <= 25 Einheiten im 60 Grad Messwinkel) für Innenwände und –decken“ oder „Minimal filmbildende Lasuren“.