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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

7.2 Lagerung

(1) Anzugeben sind die Bedingungen für eine sichere Lagerung wie z. B. spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter (einschließlich Rückhaltewände und Belüftung), unverträgliche Materialien, Lagerbedingungen (Temperatur- und Feuchtigkeitsgrenze/-bereich, Licht, Inertgas ...), besondere Anforderungen an elektrische Anlagen und Geräte, sowie Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung.
(2) Anzugeben sind, falls erforderlich, Mengenbegrenzungen in Abhängigkeit von den Lagerbedingungen. Insbesondere anzugeben sind besondere Anforderungen wie die Art des Materials, das für die Verpackung/die Behältnisse des Stoffes oder der Zubereitung verwendet wird.
(3) Die Angabe der Lagerklasse nach dem VCI-Lagerkonzept ist erwünscht . Die Lagerklasse wird aus der Einstufung des reinen Stoffes bzw. Zubereitung abgeleitet, die Verpackung wird dabei nicht berücksichtigt.
(4) Die Informationen sollten wie folgt gegliedert werden:
- Spezielle Anforderungen an Lagerräume und -behälter,
- Zusammenlagerungshinweise,
- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen,
- Lagerklasse.
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:
Die Lagerung ist ein komplexes Thema, da bei der Lagerung verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe müssen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagen-Verordnung (VAwS)) beachtet werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie enthält Regelungen zum Lagern von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) zum 01.01.2003 außer Kraft gesetzt, die Technischen Regeln für Brennbare Flüssigkeiten (TRbF) z.B. die TRbF 20 sind weiterhin gültig, bis sie durch neue Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS) ersetzt werden. Darüber hinaus gelten für die Lagerung die TRGS 514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern), die TRGS 515 (Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern), die TRG 280 (Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehältern; Betreiben von Druckgasbehältern), die TRG 300 (Besondere Anforderungen an Druckgasbehältern; Druckgaspackungen) und eventuell auch die Sprengstofflagerrichtlinie SprengLR 300.

Diese Regelungen schreiben u.a. auch die Anforderungen an Lagerräume und die Verbote der Zusammenlagerung vor

Zusammenlagerungsverbote und deren Ausnahmen sind im Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien des VCI beschrieben. In dem Konzept werden Chemikalien Lagerklassen zugeordnet. Diese Lagerklassen orientieren sich am Transportrecht, berücksichtigen aber auch brennbare und nicht brennbare Stoffe, die kein Gefahrgut sind. Anhand des Ablaufschemas können die Produkte einer Lagerklasse zugeordnet werden und mögliche Zusammenlagerungsverbote erfasst werden. Die Angabe der Lagerklasse ist daher eine wichtige Information sowohl für den Hersteller als auch für den Verwender.
Angegeben werden sollten zudem noch stoffspezifische Lagerbedingungen. Dabei sind gefährliche Reaktionen zu berücksichtigen, wenn der Stoff beispielsweise unter Lichtausschluss gelagert werden muss, da er bei Lichteinstrahlung polymerisiert oder Peroxide bilden kann. Das gleiche gilt z.B. für Reaktionen mit Bestandteilen der Luft wie Sauerstoff, Kohlendoxid oder Wasser, was eine Lagerung unter Inertgas erforderlich machen kann. Reaktionen mit Werkstoffe sind ebenfalls anzugeben, da Lagergefäße aus derartigen Materialien bestehen können.
Angegeben werden sollten auch die Temperaturspanne für die Lagerung, wenn es bei niedrigen Temperaturen die Gefahr einer Kristallisation von Inhaltsstoffen oder einer Phasentrennung bei Emulsionen oder Dispersionen besteht. Bei höheren Temperaturen kann es bei leichtflüchtigen Bestandteilen zu eine Drucksteigerung bis hin zum Platzen der Gefäße kommen.

Hinweise auf derartige Reaktionen gibt z.B. die Datenbank GESTIS des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.