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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Die Hinweise müssen zu den in Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblatts beschriebenen physikalischen und chemischen Eigenschaften passen. Erforderlichenfalls ist auf spezifische Anforderungen an die Lagerung hinzuweisen, unter anderem darauf,
a) wie Risiken nachstehender Art begegnet werden kann:
i) explosionsfähige Atmosphären,
ii) zu Korrosion führende Bedingungen,
iii) durch Entzündbarkeit bedingte Gefahren,
iv) unverträgliche Stoffe oder Gemische,
v) zu Verdunstung führende Bedingungen und
vi) potenzielle Zündquellen (einschließlich Elektrogeräte);
b) wie die Wirkungen folgender Faktoren beherrscht werden können:
i) Witterungsverhältnisse,
ii) Umgebungsdruck,
iii) Temperatur,
iv) Sonnenlicht,
v) Feuchtigkeit und
vi) Schwingungen;
c) wie die Eigenschaften des Stoffs oder Gemischs erhalten werden können, indem Folgendes verwendet wird:
i) Stabilisatoren und
ii) Antioxidationsmittel;
d) welche sonstigen Informationen zu beachten sind hinsichtlich der
i) Anforderungen an die Belüftung,
ii) speziellen Anforderungen an Lagerräume oder -behälter (einschließlich Rückhalteeinrichtungen und Belüftung),
iii) Mengenbegrenzungen in Abhängigkeit von den Lagerbedingungen (falls relevant) und
iv) geeigneten Verpackung.
Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Die Lagerung ist ein komplexes Thema, da bei der Lagerung verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe müssen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagen-Verordnung (VAwS)) beachtet werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie enthält Regelungen zum Lagern von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) zum 01.01.2003 außer Kraft gesetzt, die Technischen Regeln für Brennbare Flüssigkeiten (TRbF) z.B. die TRbF 20 sind weiterhin gültig, bis sie durch neue Regeln (Technische Regeln für Betriebssicherheit, TRBS) ersetzt werden. Darüber hinaus gelten für die Lagerung die TRG 280, die TRG 300 und eventuell auch die Sprengstofflagerrichtlinie SprengLR 300.

Diese Regelungen schreiben u.a. auch die Anforderungen an Lagerräume und die Verbote der Zusammenlagerung vor

Zusammenlagerungsverbote und deren Ausnahmen sind im Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien des VCI beschrieben. In dem Konzept werden Chemikalien Lagerklassen (LGK) zugeordnet. Diese Lagerklassen orientieren sich am Transportrecht, berücksichtigen aber auch brennbare und nicht brennbare Stoffe, die kein Gefahrgut sind. Anhand des Ablaufschemas können die Produkte einer Lagerklasse zugeordnet werden und mögliche Zusammenlagerungsverbote erfasst werden. Die Angabe der Lagerklasse ist daher eine wichtige Information sowohl für den Hersteller als auch für den Verwender.

Angegeben werden sollten zudem noch stoffspezifische Lagerbedingungen. Dabei sind gefährliche Reaktionen zu berücksichtigen, wenn der Stoff beispielsweise unter Lichtausschluss gelagert werden muss, da er bei Lichteinstrahlung polymerisiert oder Peroxide bilden kann. Das gleiche gilt z.B. für Reaktionen mit Bestandteilen der Luft wie Sauerstoff, Kohlendoxid oder Wasser, was eine Lagerung unter Inertgas erforderlich machen kann. Reaktionen mit Werkstoffe sind ebenfalls anzugeben, da Lagergefäße aus derartigen Materialien bestehen können.

Angegeben werden sollten auch die Temperaturspanne für die Lagerung, wenn es bei niedrigen Temperaturen die Gefahr einer Kristallisation von Inhaltsstoffen oder einer Phasentrennung bei Emulsionen oder Dispersionen besteht. Bei höheren Temperaturen kann es bei leichtflüchtigen Bestandteilen zu eine Drucksteigerung bis hin zum Platzen der Gefäße kommen.

Hinweise auf derartige Reaktionen gibt z.B. die Datenbank GESTIS des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.