| Sicherheitsd@tenblatt-
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Einführung
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Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen
2 Mögliche Gefahren
3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)
8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition
am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz
sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte
11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben
12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise
13 Hinweise zur Entsorgung
14 Angaben zum Transport
15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise
16 Sonstige Angaben |
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Lehrgang -
[e-learning]
7.2 Lagerung
(1)
Anzugeben sind die Bedingungen für eine sichere Lagerung wie
z. B. spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
(einschließlich Rückhaltewände und Belüftung),
unverträgliche Materialien, Lagerbedingungen (Temperatur- und
Feuchtigkeitsgrenze/-bereich, Licht, Inertgas ...), besondere Anforderungen
an elektrische Anlagen und Geräte, sowie Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladung.
(2) Anzugeben sind, falls erforderlich, Mengenbegrenzungen in Abhängigkeit
von den Lagerbedingungen. Insbesondere anzugeben sind besondere Anforderungen
wie die Art des Materials, das für die Verpackung/die Behältnisse
des Stoffes oder der Zubereitung verwendet wird.
(3) Die Angabe der Lagerklasse nach dem VCI-Lagerkonzept ist erwünscht
. Die Lagerklasse wird aus der Einstufung des reinen Stoffes bzw.
Zubereitung abgeleitet, die Verpackung wird dabei nicht berücksichtigt.
(4) Die Informationen sollten wie folgt gegliedert werden:
- Spezielle Anforderungen an Lagerräume und -behälter,
- Zusammenlagerungshinweise,
- Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen,
- Lagerklasse. |
Auszug aus der Bekanntmachung
220 Erläuterungen:
Die Lagerung ist ein komplexes Thema, da bei der Lagerung
verschiedene Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Bei der Lagerung
wassergefährdender Stoffe müssen das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
und die Verordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagen-Verordnung
(VAwS)) beachtet werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung
von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, die Sicherheit
beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und die Organisation
des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie enthält Regelungen zum Lagern
von entzündlichen, leichtentzündlichen und hochentzündlichen
Flüssigkeiten.
Mit der Betriebssicherheitsverordnung wurde die Verordnung brennbarer
Flüssigkeiten (VbF) zum 01.01.2003 außer Kraft gesetzt, die
Technischen Regeln für Brennbare Flüssigkeiten (TRbF) z.B. die
TRbF
20 sind weiterhin gültig, bis sie durch neue Regeln (Technische
Regeln für Betriebssicherheit, TRBS)
ersetzt werden. Darüber hinaus gelten für die Lagerung die TRGS
514 (Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und
ortsbeweglichen Behältern), die TRGS
515 (Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen
Behältern), die TRG
280 (Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehältern; Betreiben
von Druckgasbehältern), die TRG
300 (Besondere Anforderungen an Druckgasbehältern; Druckgaspackungen)
und eventuell auch die Sprengstofflagerrichtlinie SprengLR
300.
Diese Regelungen schreiben
u.a. auch die Anforderungen an Lagerräume und die Verbote der Zusammenlagerung
vor
Zusammenlagerungsverbote
und deren Ausnahmen sind im Konzept
für die Zusammenlagerung von Chemikalien des VCI beschrieben.
In dem Konzept werden Chemikalien Lagerklassen zugeordnet. Diese Lagerklassen
orientieren sich am Transportrecht, berücksichtigen aber auch brennbare
und nicht brennbare Stoffe, die kein Gefahrgut sind. Anhand des Ablaufschemas
können die Produkte einer Lagerklasse zugeordnet werden und mögliche
Zusammenlagerungsverbote erfasst werden. Die Angabe der Lagerklasse ist
daher eine wichtige Information sowohl für den Hersteller als auch
für den Verwender.
Angegeben werden sollten zudem noch stoffspezifische Lagerbedingungen.
Dabei sind gefährliche Reaktionen zu berücksichtigen, wenn der
Stoff beispielsweise unter Lichtausschluss gelagert werden muss, da er
bei Lichteinstrahlung polymerisiert oder Peroxide bilden kann. Das gleiche
gilt z.B. für Reaktionen mit Bestandteilen der Luft wie Sauerstoff,
Kohlendoxid oder Wasser, was eine Lagerung unter Inertgas erforderlich
machen kann. Reaktionen mit Werkstoffe sind ebenfalls anzugeben, da Lagergefäße
aus derartigen Materialien bestehen können.
Angegeben werden sollten auch die Temperaturspanne für die Lagerung,
wenn es bei niedrigen Temperaturen die Gefahr einer Kristallisation von
Inhaltsstoffen oder einer Phasentrennung bei Emulsionen oder Dispersionen
besteht. Bei höheren Temperaturen kann es bei leichtflüchtigen
Bestandteilen zu eine Drucksteigerung bis hin zum Platzen der Gefäße
kommen.
Hinweise auf derartige
Reaktionen gibt z.B. die Datenbank GESTIS
des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
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