4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Falls zutreffend,
sind Angaben über klinische Untersuchungen und ärztliche
Überwachung wegen verzögert auftretender Wirkungen sowie
konkrete Informationen über Gegenmittel (falls solche bekannt
sind) und Kontraindikationen bereitzustellen.
Bei einigen Stoffen oder Gemischen kann es von Bedeutung sein, besonders
darauf hinzuweisen, dass am Arbeitsplatz eine spezielle Ausstattung
für eine gezielte und sofortige Behandlung vorhanden sein muss. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Erläuterungen:
Hier sind spezielle Hinweise für den Arzt zu geben wie z.B. Antidot-Behandlung,
Überdruckbehandlung, Interaktionen mit Medikamenten.
Änderungen
durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Angaben in einem eigenen Unterabschnitt
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