4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
| In diesem Abschnitt
des Sicherheitsdatenblatts ist die Erstversorgung derart zu beschreiben,
dass sie von einem ungeschulten Hilfeleistenden verstanden wird und
von diesem ohne besondere Ausrüstung und ohne eine große
Auswahl an Arzneimitteln durchgeführt werden kann. Ist ärztliche
Hilfe erforderlich, so ist dies in den Anweisungen mit Angabe der
jeweiligen Dringlichkeit zu vermerken. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Dieses Kapitel gliedert sich
in folgende verbindliche Unterabschnitte:
• Beschreibung
der Erste-Hilfe-Maßnahmen (Unterabschnitt 4.1)
• Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und
Wirkungen (Unterabschnitt 4.2)
• Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
(Unterabschnitt 4.3)
Änderungen durch die Verordnung (EU)
Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Untergliederung in neue verbindliche Unterabschnitte
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