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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

1.4 Notrufnummer

(1) Es ist die Notrufnummer der Firma und/oder der zuständigen öffentlichen Beratungsstelle (dies kann die mit der Entgegennahme der Informationen über die Gesundheitsaspekte beauftragte Stelle im Sinne von Artikel 17 der Richtlinie 1999/45/EG sein) anzugeben. Die Notrufnummer des Unternehmens kann identisch mit der Telefonnummer des Unternehmens sein, z.B. mit Anrufumleitung an Abenden und Wochenenden.
(2) Diese Notrufnummer sollte jederzeit erreichbar sein. Ist diese Telefonnummer nur während der Bürozeiten erreichbar, so ist dies anzugeben (z.B. „Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.“). Die unter dieser Rufnummer erreichte Person sollte im Stande sein, Auskunft über geeignete ärztliche Maßnahmen bei Vergiftungen zu geben (z.B. Giftnotrufzentralen).
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:
Damit im Notfall umgehend Auskünfte über die notwendigen Maßnahmen eingeholt werden können, ist die Angabe einer Notfallnummer im Sicherheitsdatenblatt verpflichtend. Die hier angegebene Rufnummer muss rund um die Uhr sowie am Wochenende erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, dann sollte darauf hingewiesen werden.

Sinnvollerweise muss die Rufnummer auf eine Person oder Stelle verweisen, die kompetent Auskunft geben kann. Erforderlichenfalls sind hierzu auch innerbetriebliche Organisationsabläufe anzupassen.

Ein schwieriges Problem bleibt die Angabe einer sinnvollen Notfallnummer sicherlich, wenn das Produkt außerhalb Deutschlands in andere Mitgliedsstaaten der EU geliefert wird. Auch wenn das Datenblatt in die jeweilige Landessprache (englisch, französisch, spanisch, polnisch etc.) übersetzt wurde, bleibt die Erreichbarkeit einer „verständlichen“ Notfallnummer bestehen. Im Hinblick auf den Zweck der Notrufnummer müssen die Informationen über Maßnahmen in der jeweiligen Landessprache erfolgen.


Tipps:
Die Angabe einer Notrufnummer bereitete in der Vergangenheit oft Schwierigkeiten. Durch die Möglichkeiten der modernen Telekommunikation wie Mobiltelefone bzw. Handys, Anrufweiterschaltung etc. ist die Angabe einer ständig erreichbaren Rufnummer deutlich einfacher geworden.

Einfacher und sicherer ist es jedoch, die für eine Notfallauskunft notwendigen Informationen bei einer der regionalen Giftnotrufzentralen zu hinterlegen. Dieser Firmenservice wird als kostenpflichtige Dienstleistung angeboten.

Bei der Erstellung ist unbedingt zu beachten, dass bei Verwendung der Notrufnummer einer Vergiftungszentrale immer dann eine potentielle Gefährdung der Verwender der Chemikalien gegeben ist, wenn keine odere nicht aktuelle Informationen bei der Vergiftungszentrale vorliegen. Im Schadensfall kann dies möglicherweise zu Regressansprüchen führen!

Ein Service, der als Dienstleistung mehrsprachige Notfallauskünfte für Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellt, ist in Deutschland selten. Einige Anbieter bieten Auskünfte in englischer Sprache an.

Informationen zu zentralen internationalen Notfallauskünften in den OECD-Mitgliedstaaten sind hier verfügbar.

Änderungen durch REACH (in Kraft seit 1.6.2007):
Ist die Notruftelefonnummer nur während der Bürozeiten erreichbar, sind diese Zeiten anzugeben.