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| Sicherheitsd@tenblatt- |
Lehrgang - [e-learning] 16 Sonstige Angaben
Erläuterungen: In diesem Kapitel werden alle sonstigen Informationen angegeben, die für den Anwender des Produktes von Nutzen sein können, die aber nicht in die Kapitel 1 bis 15 passen. Es können Quellen
und auch rechtliche Hinweise aufgeführt werden. Dazu gehört
die Angabe der EG-Richtlinien mit der jeweils letzten Änderung, die
für die Einstufung und Kennzeichnung (Stoff-Richtlinie, Zubereitungs-Richtlinie)
sowie für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes (Sicherheitsdatenblatt-Richtlinie)
verwendet wurden. Es werden alle R-Sätze, auf die in Kapitel 2 und 3 Bezug genommen wird, mit vollständigem Wortlaut aufgeführt, unabhängig des prozentualen Anteils der einzelnen Inhaltsstoffe. Hier können auch Hinweise gegeben werden, wenn die physikalisch-chemischen, die toxikologischen und die ökotoxikologischen Daten eines Stoffes eine andere Einstufung als die Legaleinstufung ergeben. Schließt der Hersteller /Lieferant bestimmte Verwendungen im Rahmen von REACH aus, so sind diese hier aufzuführen. Der GISCODE bzw. Produkt-Code als Branchenregelung der Bauwirtschaft sollte in Kap.15.5 angegeben werden. Der Ansprechpartner mit der Abteilung, die das Sicherheitsdatenblatt erstellt hat, sowie das Ausstellungsdatum und das Änderungsdatum mit den Änderungen gegenüber der letzten Version sollten angegeben werden, falls sie noch nicht in den vorherigen Kapiteln erwähnt wurden. Tipp:
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