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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

15 Rechtsvorschriften

Erläuterungen:
Dieses Kapitel gliedert sich in folgende Unterkapitel:

15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Rechtsvorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

Änderungen durch REACH (In Kraft seit dem 1.6.2007):
Der Titel hat sich geändert in „Rechtsvorschriften“. Zusätzlich muss angegeben werden, ob eine Stoffsicherheitsbeurteilung für den Stoff als solchen oder in einer Zubereitung durchgeführt wurde.

Zu beachten ist, dass die REACH-Verordnung die Beschränkung und die Zulassung von Stoffen regelt.
In Titel VIII und Anhang XVII REACH-Verordnung sind die Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse aufgeführt. Mit In-Kraft-Treten dieses Anhangs ab 1. Juni 2009 wird die Beschränkungs-Richtlinie 76/769/EWG aufgehoben.
Neu ist die Zulassung (Titel VII REACH-Verordnung) der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC = Substances of very high concern), die ab dem 1.6.2008 gültig ist. In Anhang XIV REACH-Verordnung sind die zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt, eine erste Empfehlung wird von der Agentur bis zum 1.6.2009 abgegeben.