Lehrgang -
[e-learning]
15 Rechtsvorschriften
Erläuterungen:
Dieses Kapitel gliedert sich in folgende Unterkapitel:
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Rechtsvorschriften
15.5 Sonstige Hinweise
Änderungen durch REACH
(In Kraft seit dem 1.6.2007):
Der Titel hat sich geändert in „Rechtsvorschriften“.
Zusätzlich muss angegeben werden, ob eine Stoffsicherheitsbeurteilung
für den Stoff als solchen oder in einer Zubereitung durchgeführt
wurde.
Zu beachten ist, dass die REACH-Verordnung die Beschränkung
und die Zulassung von Stoffen regelt.
In Titel VIII und Anhang XVII REACH-Verordnung sind die Beschränkungen
der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse aufgeführt. Mit In-Kraft-Treten
dieses Anhangs ab 1. Juni 2009 wird die Beschränkungs-Richtlinie
76/769/EWG aufgehoben.
Neu ist die Zulassung (Titel VII REACH-Verordnung)
der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC = Substances of very high
concern), die ab dem 1.6.2008 gültig ist. In Anhang XIV REACH-Verordnung
sind die zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt, eine erste Empfehlung
wird von der Agentur bis zum 1.6.2009 abgegeben.
|