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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

15.4 Nationale Rechtsvorschriften

(1) Nach Möglichkeit ist auch auf nationale Rechtsvorschriften zum Gesundheits- und Umweltschutz, relevante Technische Regeln und auf andere relevante nationale Maßnahmen hinzuweisen.
(2) Es ist insbesondere auf Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), auf die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) sowie in der Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit ihren chemischen Bezeichnung genannten Stoffe, die Wassergefährdungsklasse (WGK) sowie einschlägige berufsgenossenschaftliche und arbeitsmedizinische Vorschriften und sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen einzugehen. Diese Angaben sollten wie folgt gegliedert werden:
- Beschäftigungsbeschränkungen,
- Chemikalienverbotsverordnung,
- Störfall-Verordnung,
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- Wassergefährdungsklasse,
- relevante Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 905, 906),
- relevante berufsgenossenschaftliche und arbeitsmedizinische Vorschriften und Regeln,
- Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen.
Unter "Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen" sollten die nationalen Rechtsvorschriften aufgeführt werden, die verwendungsbezogen aus anderen Rechtsgebieten zusätzlich zu beachten sind, z.B.: Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbf), Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG - Einleitungsgenehmigungen).
(3) Es ist auf relevante Technische Regeln für Gefahrstoffe hinzuweisen. Hierzu gehört die TRGS 905, wenn in dem Produkt Stoffe enthalten sind, die in dieser TRGS aufgeführt sind und die jeweilige Berücksichtigungsgrenze nicht unterschritten wird. Fällt der Verwendungszweck des Produktes unter die Regelungen der TRGS 906 (krebserzeugende Tätigkeiten oder Verfahren), ist auf diese TRGS ebenfalls hinzuweisen.
4) Das Sicherheitsdatenblatt kann so ausgefüllt werden, dass es den Anforderungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV entspricht und daher dem Abnehmer auch als mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung übermittelt werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Sicherheitsdatenblatt auf standardisierte Arbeitsverfahren Bezug nimmt wie:
- Maßnahmen aus stoff- und tätigkeitsbezogenen TRGS (einschließlich Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420),
- Maßnahmen aus branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen.
Erstellt der Inverkehrbringer die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung ohne Bezugnahme auf bereits existierende Lösungen, so sollte er die Anforderungen beachten, die in Nummer 5.2 „Mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung“ der TRGS 400 formuliert sind. Insbesondere muss er fehlenden Informationen über gesundheitsschädigende Eigenschaften Rechnung tragen.
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:

Nationale Rechtsvorschriften
Nach Möglichkeit soll ein Hinweis auf nationale Gesetze und Verordnungen und den sich daraus ergebenden Informationen gegeben werden.

• Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung (Mutterschutzverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz)
• Angaben gemäß Beschränkungs- und Verbotsverordnung wie z.B. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
• Zuordnung zur Störfallverordnung (12.BImSchV)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit dem prozentualen Anteil der Inhaltsstoffe des Produktes in den Klassen I, II, III.
• Angabe der Wassergefährdungsklasse (WGK) des Produktes sinnvollerweise mit der dazugehörenden Erläuterung
• Angabe des VOC-Anteils gemäß Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)
• Einteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)

Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Es ist zu beachten, dass die im Internet abrufbaren Gesetzestexte nicht die amtliche Fassung sind. Diese sind nur im Bundesgesetzblatt zu finden.

Relevante nationale Vorschriften
Es sollten auch Hinweise auf andere nationale Vorschriften gegeben werden wie z.B.:

• Technische Regeln
(Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind z.B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.)
• Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
[Informationen z.B. bei den Medien und Praxishilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) oder bei der BGVR-Online-Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)]
• Arbeitsmedizinische Vorschriften
• Merkblätter

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Es sollten die nationalen Rechtsvorschriften aufgeführt werden, die verwendungsbezogen aus anderen Rechtsgebieten zusätzlich zu beachten sind, z.B.

• Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbf),
• Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG),
• Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung am 01.12.2006 tritt die FCKW- und Halonverbotsverordnung (FCKWHalonVerbV) außer Kraft.
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG - Einleitungsgenehmigungen).