| Sicherheitsd@tenblatt-
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Einführung
1
Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen
2 Mögliche Gefahren
3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)
8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition
am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz
sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte
11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben
12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise
13 Hinweise zur Entsorgung
14 Angaben zum Transport
15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise
16 Sonstige Angaben |
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Lehrgang -
[e-learning]
15.4 Nationale Rechtsvorschriften
(1) Nach Möglichkeit ist auch auf
nationale Rechtsvorschriften zum Gesundheits- und Umweltschutz, relevante
Technische Regeln und auf andere relevante nationale Maßnahmen
hinzuweisen.
(2) Es ist insbesondere auf Beschäftigungsbeschränkungen
für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
und werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung
zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), auf die Störfall-Verordnung
(12. BImSchV) sowie in der Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft (TA Luft) mit ihren chemischen Bezeichnung genannten Stoffe,
die Wassergefährdungsklasse (WGK) sowie einschlägige berufsgenossenschaftliche
und arbeitsmedizinische Vorschriften und sonstige Vorschriften, Beschränkungen
und Verbotsverordnungen einzugehen. Diese Angaben sollten wie folgt
gegliedert werden:
- Beschäftigungsbeschränkungen,
- Chemikalienverbotsverordnung,
- Störfall-Verordnung,
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- Wassergefährdungsklasse,
- relevante Technische Regeln für Gefahrstoffe (z.B. TRGS 905,
906),
- relevante berufsgenossenschaftliche und arbeitsmedizinische Vorschriften
und Regeln,
- Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen.
Unter "Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen"
sollten die nationalen Rechtsvorschriften aufgeführt werden,
die verwendungsbezogen aus anderen Rechtsgebieten zusätzlich
zu beachten sind, z.B.: Verordnung über die Entsorgung gebrauchter
halogenierter Lösemittel (HKWAbf), Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
(WRMG), Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV), Wasserhaushaltsgesetz
(WHG - Einleitungsgenehmigungen).
(3) Es ist auf relevante Technische Regeln für Gefahrstoffe hinzuweisen.
Hierzu gehört die TRGS 905, wenn in dem Produkt Stoffe enthalten
sind, die in dieser TRGS aufgeführt sind und die jeweilige Berücksichtigungsgrenze
nicht unterschritten wird. Fällt der Verwendungszweck des Produktes
unter die Regelungen der TRGS 906 (krebserzeugende Tätigkeiten
oder Verfahren), ist auf diese TRGS ebenfalls hinzuweisen.
4) Das Sicherheitsdatenblatt kann so ausgefüllt werden, dass
es den Anforderungen nach § 7 Abs. 7 GefStoffV entspricht und
daher dem Abnehmer auch als mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung
übermittelt werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
das Sicherheitsdatenblatt auf standardisierte Arbeitsverfahren Bezug
nimmt wie:
- Maßnahmen aus stoff- und tätigkeitsbezogenen TRGS (einschließlich
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420),
- Maßnahmen aus branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen.
Erstellt der Inverkehrbringer die mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung
ohne Bezugnahme auf bereits existierende Lösungen, so sollte
er die Anforderungen beachten, die in Nummer 5.2 „Mitgelieferte
Gefährdungsbeurteilung“ der TRGS 400 formuliert sind. Insbesondere
muss er fehlenden Informationen über gesundheitsschädigende
Eigenschaften Rechnung tragen. |
Auszug aus der Bekanntmachung
220 Erläuterungen:
Nationale
Rechtsvorschriften
Nach Möglichkeit soll ein Hinweis auf nationale Gesetze und Verordnungen
und den sich daraus ergebenden Informationen gegeben werden.
• Hinweise
zur Beschäftigungsbeschränkung (Mutterschutzverordnung,
Jugendarbeitsschutzgesetz)
• Angaben gemäß Beschränkungs- und Verbotsverordnung
wie z.B. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
• Zuordnung zur Störfallverordnung
(12.BImSchV)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA
Luft) mit dem prozentualen Anteil der Inhaltsstoffe des Produktes
in den Klassen I, II, III.
• Angabe der Wassergefährdungsklasse (WGK)
des Produktes sinnvollerweise mit der dazugehörenden Erläuterung
• Angabe des VOC-Anteils gemäß Lösemittelhaltige
Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)
• Einteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
Das Bundesministerium
der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht
kostenlos im Internet bereit. Es ist zu beachten, dass die im Internet
abrufbaren Gesetzestexte nicht die amtliche Fassung sind. Diese sind nur
im Bundesgesetzblatt
zu finden.
Relevante
nationale Vorschriften
Es sollten auch Hinweise auf andere nationale Vorschriften gegeben werden
wie z.B.:
• Technische
Regeln
(Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
sind z.B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) veröffentlicht.)
• Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
[Informationen z.B. bei den Medien
und Praxishilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
oder bei der BGVR-Online-Datenbank
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)]
• Arbeitsmedizinische Vorschriften
• Merkblätter
Sonstige
Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Es sollten die nationalen Rechtsvorschriften aufgeführt werden, die
verwendungsbezogen aus anderen Rechtsgebieten zusätzlich zu beachten
sind, z.B.
• Verordnung
über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbf),
• Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG),
• Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung am 01.12.2006 tritt die FCKW-
und Halonverbotsverordnung (FCKWHalonVerbV) außer Kraft.
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG
- Einleitungsgenehmigungen).
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