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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

15.3 Weitere EU-Vorschriften

(1) Gelten für Stoffe und Zubereitungen, die in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, besondere gemeinschaftliche Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz, dann sollten diese soweit wie möglich angegeben werden (z. B. Beschränkungen der Verwendung und des Inverkehrbringens nach Richtlinie 76/769/EWG).
Weitere Beispiele solcher Vorschriften sind:
- Angaben zur Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung),
- Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-Richtlinie).
- Angaben zur Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke, umgesetzt durch die Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV).
Gegebenenfalls ist auf andere Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes wie beispielsweise Abschnitt 9 im Hinblick auf den Lösemittelgehalt oder Abschnitt 12 in Hinblick auf die biologische Abbaubarkeit von Tensiden zu verweisen.
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:

Gelten für Stoffe und Zubereitungen, die in dem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt sind, besondere gemeinschaftliche Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz, dann sollten diese nach Möglichkeit einen Hinweis auf besondere europäische Vorschriften und den sich daraus ergebenden Informationen gegeben werden.
Dazu gehören u.a. folgende Gesetze und Verordnungen:

Detergenzienverordnung (VO Nr. 648/2004/EG)

• VOC-Richtlinie oder Lösemittelrichtlinie (RL 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen)

RL 2004/42/EG für die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken

Alle amtlichen Dokumente der EU stehen im Portal zum Recht der Europäischen Union (EUR-Lex) zur Verfügung. Folgendes ist zu beachten: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.