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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Es sind Informationen über die einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (z. B. die Seveso-Kategorie/in Anhang I der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 10 vom 14.1.1997, S. 13) aufgeführte Stoffe) oder nationale Informationen über den rechtlichen Status des Stoffs oder Gemischs (einschließlich der im Gemisch enthaltenen Stoffe) zu geben; ebenso ist auf Maßnahmen hinzuweisen, die der Empfänger des Sicherheitsdatenblatts aufgrund dieser Bestimmungen treffen sollte. Wenn relevant, sind die nationalen Gesetze der betreffenden Mitgliedstaaten, die diese Bestimmungen in Kraft setzen, und alle anderen maßgeblichen nationalen Regelungen zu nennen.
Gelten für den Stoff oder das Gemisch, der/das in diesem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt ist, besondere gemeinschaftliche Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz (z. B. Zulassungen gemäß Titel VII oder Beschränkungen gemäß Titel VIII), dann sind diese zu nennen.
Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Gelten für Stoffe oder für die Zubereitung/das Gemisch europäische und nationale Rechtsvorschriften, sind diese aufzuführen.

Europäische Rechtsvorschriften
Dazu gehören beispielsweise folgende Verordnungen und Richtlinien:

• Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie): Sie gilt für die im Anhang I aufgeführten gefährlichen Stoffe mit den angegebenen Mengenschwellen.
• Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 ersetzt.
• Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG (EG-POP-Verordnung)
• Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Detergenzienverordnung (VO Nr. 648/2004/EG)
• VOC-Richtlinie oder Lösemittelrichtlinie RL 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen
• Zu beachten ist, dass die REACH-Verordnung die Beschränkung und die Zulassung von Stoffen regelt.
In Titel VIII und Anhang XVII REACH-Verordnung sind die Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse aufgeführt. Mit In-Kraft-Treten dieses Anhangs seit 1. Juni 2009 wurde die Beschränkungs-Richtlinie 76/769/EWG aufgehoben.
Neu ist die Zulassung (Titel VII REACH-Verordnung) der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC = Substances of very high concern), die seit dem 1.6.2008 gültig ist. In Anhang XIV REACH-Verordnung sind die zulassungspflichtigen Stoffe aufgeführt.

Alle amtlichen Dokumente der EU stehen im Portal zum Recht der Europäischen Union (EUR-Lex) zur Verfügung. Folgendes ist zu beachten: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.

Nationale Rechtsvorschriften
Nach Möglichkeit soll ein Hinweis auf nationale Gesetze und Verordnungen und den sich daraus ergebenden Informationen gegeben werden.

• Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung (Mutterschutzverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz)
• Angaben gemäß Beschränkungs- und Verbotsverordnung wie z.B. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
• Zuordnung zur Störfallverordnung (12.BImSchV)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) mit dem prozentualen Anteil der Inhaltsstoffe des Produktes in den Klassen I, II, III.
• Angabe der Wassergefährdungsklasse (WGK) des Produktes sinnvollerweise mit der dazugehörenden Erläuterung
• Angabe des VOC-Anteils gemäß Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) (Umsetzung der Richtlinie RL 2004/42/EG in deutsches Recht)
• Lösemittelverordnung = 31.BImSchV [31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen) ] (Umsetzung der Richtlinie RL 1999/13/EG in deutsches Recht)
• Einteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)

Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Es ist zu beachten, dass die im Internet abrufbaren Gesetzestexte nicht die amtliche Fassung sind. Diese sind nur im Bundesgesetzblatt zu finden.

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Es sollten die nationalen Rechtsvorschriften aufgeführt werden, die verwendungsbezogen aus anderen Rechtsgebieten zusätzlich zu beachten sind, z.B.

• Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbf),
• Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG),
• Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung am 01.12.2006 tritt die FCKW- und Halonverbotsverordnung (FCKWHalonVerbV) außer Kraft.
• Wasserhaushaltsgesetz (WHG - Einleitungsgenehmigungen)


Relevante nationale Vorschriften
Es sollten auch Hinweise auf andere nationale Vorschriften gegeben werden wie z.B.:

Technische Regeln
(Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für Betriebssicherheit (TRBS) sind z.B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.)

• Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
[Informationen z.B. bei den Medien- und Praxishilfen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) oder bei der BGVR-Online-Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)]

• Arbeitsmedizinische Vorschriften

• Merkblätter

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Angaben zu Rechtsvorschriften nur noch in einem Unterabschnitt
• Kennzeichnung des Stoffes oder der Zubereitung/des Gemisches jetzt in Unterabschnitt 2.2