Lehrgang -
[e-learning]
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
| Es ist anzugeben, ob eine Stoffsicherheitsbeurteilung
für den Stoff (oder für einen Stoff in der Zubereitung)
durchgeführt wurde. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Erläuterungen:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung muss
gemäß Artikel 14 REACH-Verordnung
für alle registrierungspflichtigen Stoffe mit einer Jahresproduktions-
bzw. Jahresimportmenge von 10 Tonnen und mehr pro Registrant durchgeführt
werden.
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