12.4 Mobilität
im Boden
Mobilität
im Boden bezeichnet das Potenzial des Stoffs oder der Bestandteile
eines Gemischs, nach Freisetzung in der Umwelt unter Einwirkung natürlicher
Kräfte ins Grundwasser zu sickern oder sich von der Freisetzungsstelle
aus in einem bestimmten Umkreis zu verbreiten. Sofern verfügbar,
ist das Potenzial für die Mobilität im Boden anzugeben.
Informationen zur Mobilität lassen sich anhand relevanter Mobilitätsdaten
ermitteln, etwa durch Adsorptions- oder Auswaschungsstudien, die bekannte
oder vorhergesagte Verteilung in den Umweltkompartimenten oder die
Oberflächenspannung. Die Koc-Werte lassen sich beispielsweise
anhand der Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizienten (Kow) vorhersagen.
Auswaschung und Mobilität können mit Hilfe von Modellen
vorhergesagt werden.
Diese Angaben sind, soweit vorliegend und zweckmäßig, für
jeden Einzelstoff des Gemischs zu machen, der in Abschnitt 3
des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt werden muss.
Soweit Versuchsdaten vorhanden sind, haben sie im Allgemeinen Vorrang
vor Modellen und Vorhersagen. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010
Erläuterungen:
Mobilität beschreibt die bekannte und erwartete Verteilung eines
Stoffes oder Bestandteile einer Zubereitung in der Umwelt. Dazu gehört
der Eintrag in den Boden (feste Phase), in Gewässer (flüssige
Phase) und in die Luft (gasförmige Phase).
Beim Eintrag in den
Boden können die Stoffe adsorbiert werden oder in das Grundwasser
versickern. Die Verteilung von nicht-flüchtigen Stoffen im Boden
und in Gewässern wird z.B. durch den Adsorptionskoeffizient
Koc bestimmt und ist u.a. abhängig von der Polarität
und der Löslichkeit sowie der Oberflächenspannung.
Flüchtige und
gasförmige Stoffe werden sich in der Atmosphäre verteilen und
dort transportiert werden. Wichtige physikalisch-chemische Parameter sind
z.B. der Dampfdruck und die Verdunstungszahl.
Die Verteilung ist
stoffspezifisch und kann daher nicht für die Zubereitung angegeben
werden. Deshalb sollte diese Eigenschaft, soweit verfügbar und relevant,
für jeden Bestandteil der Zubereitung angegeben werden. Die Bestandteile
der Zubereitung sind im Kapitel 3 des Sicherheitsdatenblattes angegeben.
Änderungen:
CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Neue Nummerierung des Unterabschnittes
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