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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

12.3 Bioakkumulationspotential

Bioakkumulationspotenzial bezeichnet das Potenzial des Stoffs oder bestimmter Stoffe in einem Gemisch, sich in der belebten Umwelt anzureichern und letztendlich in der Nahrungskette aufzusteigen. Es sind Prüfergebnisse anzugeben, die für die Bewertung des Bioakkumulationspotenzials maßgeblich sind. Darunter fallen, sofern verfügbar, auch der Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (Kow) und der Biokonzentrationsfaktor (BCF).
Diese Angaben sind, soweit vorliegend und zweckmäßig, für jeden Einzelstoff des Gemischs zu machen, der in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt werden muss.
Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Bioakkumulation ist die Anreicherung in biologischem Material. Dazu zählt die Anreicherung in der Nahrungskette (Biomagnifikation) und die direkte Aufnahme eines Stoffes aus dem umgebenden Medium wie z.B. die Luft, Wasser (Biokonzentration). In Gewässern überwiegt die Aufnahme über die Körperoberfläche.

Die Bioakkumulation kann aus dem Verteilungskoeffizienten log pOW (auch log KOW genannt) und/oder aus dem experimentell bestimmten Biokonzentrationsfaktor BCF abgeleitet werden. Liegen für beide Parameter Werte vor, dann ist bei der Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe der experimentell bestimmte Biokonzentrationsfaktor BCF zu berücksichtigen.

Einstufung und Kennzeichnung:
Gemäß Stoff- und Zubereitungs-Richtlinie hat ein Stoff ein Akkumulationspotential, wenn ein log pow = 3,0 bestimmt wird, es sei denn der BCF-Wert beträgt > 100.
Zwischen dem Verteilungskoeffizienten und dem Biokonzentrationsfaktor besteht für viele Stoffe ein linearer Zusammenhang. Der log pow = 3 entspricht ungefähr dem BCF = 100.
Allerdings zeigen Stoffe mit einem hohen log pow > 6 oder einem Moleküldurchmesser von mindestens 0,95 nm im Fischtest keine Bioakkumulation.
Nicht oberflächenaktive Substanzen mit log pow < 3 und schwacher Adsorption sind nicht bioakkumulierbar.

Gemäß CLP-Verordnung gelten zur Einstufung höhere Werte. Hier liegt die Einstufungsgrenze bei einem BCF-Wert >= 500 bzw. bei einem log pow >= 4, ab denen ein Bioakkumulationspotential angenommen wird.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Das Bioakkumulationspotential ist stoffspezifisch und kann daher nicht für die Zubereitung/Gemisch angegeben werden. Deshalb sollte diese Eigenschaft, soweit verfügbar und relevant, für jeden Bestandteil der Zubereitung/Gemisch angegeben werden. Die Bestandteile sind im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblattes angegeben.

Änderungen: CLP-Verordnung gegenüber Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie:
• Neue Nummerierung des Unterabschnittes
• Für die Einstufung werden höhere Berücksichtigungsgrenzen für den BCF-Wert bzw. den log pow-Wert verwendet.