12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz
und Abbaubarkeit bezeichnen das Potenzial eines Stoffs oder der entsprechenden
Stoffe in einem Gemisch, sich in der Umwelt durch biologischen Abbau
oder andere Prozesse, wie Oxidation oder Hydrolyse, abzubauen. Es
sind Prüfergebnisse, soweit vorliegend, anzugeben, die für
die Bewertung von Persistenz und Abbaubarkeit maßgeblich sind.
Werden Abbau-Halbwertszeiten aufgeführt, ist anzugeben, ob diese
Halbwertszeiten die Mineralisierung oder den primären Abbau betreffen.
Es ist auch auf das Potenzial des Stoffs oder bestimmter Stoffe in
einem Gemisch hinzuweisen, sich in Kläranlagen abzubauen.
Diese Angaben sind, soweit vorliegend und zweckmäßig, für
jeden Einzelstoff des Gemischs zu machen, der in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts
aufgeführt werden muss. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010
Erläuterungen:
Persistenz und Abbaubarkeit beschreiben die Lebensdauer eines Stoffes
oder der Bestandteile einer Zubereitung in der Umwelt. Persistente Substanzen
verbleiben lange in der Umwelt. Mit der REACH-Verordnung wurden die Begriffe
PBT- Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe) und vPvB-Stoffe
(sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe) eingeführt.
In Anhang XIII REACH-Verordnung sind
die Kriterien für die PBT- Stoffe und für
die vPvB-Stoffe festgelegt, die aber nicht für
anorganische Verbindungen gelten.
Eine chemische Substanz kann durch verschiedene Prozesse abgebaut werden.
Biologischer
Abbau:
Beim biologischen Abbau wird die Substanz biotisch,
d.h. z.B. durch Lebewesen, Mikroorganismen, Pflanzen abgebaut. Der Abbau
erfolgt über verschiedene Zwischenstufen bis zur vollständigen
Mineralisierung. Die erste Zwischenstufe wird primärer Abbau genannt,
wobei Metabolite der Stoffe entstehen. Diese können auch stabil sein
und sich nicht weiter abbauen.
Es wird zwischen
aerobem und anaerobem Abbau unterschieden:
Der aeroben Abbau erfolgt unter Sauerstoff und führt beim vollständigen
Abbau zu anorganischen Salzen, Kohlendioxid und Wasser abgebaut.
Der anaeroben Abbau erfolgt ohne Sauerstoff und führt beim vollständigen
Abbau zu anorganischen Salzen, Methan und Kohlendioxid abgebaut. Diese
Verhältnisse liegen z.B.
in sehr tiefen Wasserschichten und in Faultürmen von Kläranlagen
vor.
Weitere wichtige
Parameter sind:
• Biologische
Abbaubarkeit:
o Leichte biologische Abbaubarkeit
o Potenzielle biologische Abbaubarkeit
o Simulationstest biologische Abbaubarkeit
o Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5)
o Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
o Hemmung der Atmung im Belebtschlamm (Bakterientoxizität)
• Abwasserreinigungsanlagen
• Nitrifikation
• AOX
• Leuchtbakterientest
Abiotischer
Abbau:
Der abiotische Abbau von Substanzen erfolgt
durch physikalische oder chemische Vorgänge wie z.B. durch Licht,
Wärme, Wasser.
Angabe
im Sicherheitsdatenblatt:
Die Abbaubarkeit ist stoffspezifisch und kann daher nicht für die
Zubereitung angegeben werden. Eine Zubereitung kann als „leicht
abbaubar“ erscheinen, obwohl sie nicht abbaubare Komponenten enthält.
Deshalb sollte diese Eigenschaft, soweit verfügbar und relevant,
für jeden Bestandteil der Zubereitung angegeben werden. Die Bestandteile
der Zubereitung sind im Unterabschnitt 3.2 des Sicherheitsdatenblattes
angegeben.
Für Tenside,
die für Detergenzien bestimmt sind, gilt die Verordnung (EG) Nr.
648/2004 (=Detergenzienverordnung).
Im Anhang III sind die Methoden zur Prüfung der vollständigen
Bioabbaubarkeit (Mineralisierung) von Tensiden in Detergenzien beschrieben.
Änderungen durch
die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Neue Nummerierung des Unterabschnittes
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