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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung


Allgemeines

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer

2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2 Kennzeichnungselemente
2.3 Sonstige Gefahren

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
3.2 Gemische

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3 Spezifische Endanwendungen

8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2 Sonstige Angaben

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6 Andere schädliche Wirkungen

13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3 Transportgefahrenklassen
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16 Sonstige Angaben

 

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Persistenz und Abbaubarkeit bezeichnen das Potenzial eines Stoffs oder der entsprechenden Stoffe in einem Gemisch, sich in der Umwelt durch biologischen Abbau oder andere Prozesse, wie Oxidation oder Hydrolyse, abzubauen. Es sind Prüfergebnisse, soweit vorliegend, anzugeben, die für die Bewertung von Persistenz und Abbaubarkeit maßgeblich sind. Werden Abbau-Halbwertszeiten aufgeführt, ist anzugeben, ob diese Halbwertszeiten die Mineralisierung oder den primären Abbau betreffen. Es ist auch auf das Potenzial des Stoffs oder bestimmter Stoffe in einem Gemisch hinzuweisen, sich in Kläranlagen abzubauen.
Diese Angaben sind, soweit vorliegend und zweckmäßig, für jeden Einzelstoff des Gemischs zu machen, der in Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts aufgeführt werden muss.
Auszug aus der Verordnung (EU) Nr. 453/2010

Erläuterungen:
Persistenz und Abbaubarkeit beschreiben die Lebensdauer eines Stoffes oder der Bestandteile einer Zubereitung in der Umwelt. Persistente Substanzen verbleiben lange in der Umwelt. Mit der REACH-Verordnung wurden die Begriffe PBT- Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe) und vPvB-Stoffe (sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe) eingeführt. In Anhang XIII REACH-Verordnung sind die Kriterien für die PBT- Stoffe und für die vPvB-Stoffe festgelegt, die aber nicht für anorganische Verbindungen gelten.

Eine chemische Substanz kann durch verschiedene Prozesse abgebaut werden.

Biologischer Abbau:
Beim biologischen Abbau wird die Substanz biotisch, d.h. z.B. durch Lebewesen, Mikroorganismen, Pflanzen abgebaut. Der Abbau erfolgt über verschiedene Zwischenstufen bis zur vollständigen Mineralisierung. Die erste Zwischenstufe wird primärer Abbau genannt, wobei Metabolite der Stoffe entstehen. Diese können auch stabil sein und sich nicht weiter abbauen.

Es wird zwischen aerobem und anaerobem Abbau unterschieden:
Der aeroben Abbau erfolgt unter Sauerstoff und führt beim vollständigen Abbau zu anorganischen Salzen, Kohlendioxid und Wasser abgebaut.
Der anaeroben Abbau erfolgt ohne Sauerstoff und führt beim vollständigen Abbau zu anorganischen Salzen, Methan und Kohlendioxid abgebaut. Diese Verhältnisse liegen z.B.
in sehr tiefen Wasserschichten und in Faultürmen von Kläranlagen vor.

Weitere wichtige Parameter sind:

Biologische Abbaubarkeit:
o Leichte biologische Abbaubarkeit
o Potenzielle biologische Abbaubarkeit
o Simulationstest biologische Abbaubarkeit
o Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB5)
o Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
o Hemmung der Atmung im Belebtschlamm (Bakterientoxizität)
Abwasserreinigungsanlagen
Nitrifikation
AOX
Leuchtbakterientest

Abiotischer Abbau:
Der abiotische Abbau von Substanzen erfolgt durch physikalische oder chemische Vorgänge wie z.B. durch Licht, Wärme, Wasser.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:
Die Abbaubarkeit ist stoffspezifisch und kann daher nicht für die Zubereitung angegeben werden. Eine Zubereitung kann als „leicht abbaubar“ erscheinen, obwohl sie nicht abbaubare Komponenten enthält. Deshalb sollte diese Eigenschaft, soweit verfügbar und relevant, für jeden Bestandteil der Zubereitung angegeben werden. Die Bestandteile der Zubereitung sind im Unterabschnitt 3.2 des Sicherheitsdatenblattes angegeben.

Für Tenside, die für Detergenzien bestimmt sind, gilt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (=Detergenzienverordnung). Im Anhang III sind die Methoden zur Prüfung der vollständigen Bioabbaubarkeit (Mineralisierung) von Tensiden in Detergenzien beschrieben.

Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
Neue Nummerierung des Unterabschnittes