Lehrgang -
[e-learning]
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
für registrierpflichtige Stoffe
(1) Im Falle registrierpflichtige Stoffe
muss hier, unabhängig davon, ob ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich
ist oder nicht, eine Beurteilung abgegeben werden, ob der Stoff die
Kriterien nach 67/548/EWG für CMR-Stoffe erfüllt.
(2) Die Bewertung, dass der Stoff keine CMR-Eigenschaften besitzt,
sollte ausreichend und nachvollziehbar begründet werden. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Erläuterungen:
Änderungen durch REACH
(In Kraft seit dem 1.6.2007):
Für registrierungspflichtige Stoffe muss eine Beurteilung mit nachvollziehbarere
Begründung abgegeben werden, ob ein Stoff die Kriterien für
cmr-Eigenschaften (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) Kategorie
1 und 2 gemäß der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG erfüllt.
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