Lehrgang -
[e-learning]
11.3 Sensibilisierung
| Zur sensibilisierenden Wirkung sollen
konkrete Aussagen (evtl. als Standardformulierungen), die differenziert
nach Haut und Atemtrakt anzugeben sind, getroffen werden. Sie sollten
durch Angabe der Testspezies sowie der Methode - vorzugsweise nach
Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG in gültiger Fassung bzw. entsprechenden
OECD-Testmethoden - ergänzt werden. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Erläuterungen:
Dazu gehören:
• Sensibilisierung der
Haut
• Überempfindlichkeit am Atemtrakt
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