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Sicherheitsd@tenblatt-
online


Einführung

1 Bezeichnung des Stoffes /Zubereitung und des Unternehmens
1.1 Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung
1.3 Bezeichnung des Unternehmens
1.4 Notrufnummer
1.5 Gliederung der Informationen

2 Mögliche Gefahren

3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

7 Handhabung und Lagerung
7.1 Handhabung
7.2 Lagerung
7.3 Bestimmte Verwendung(en)

8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Expositionsgrenzwerte
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
8.2.1.1 Atemschutz
8.2.1.2 Handschutz
8.2.1.3 Augenschutz
8.2.1.4 Körperschutz
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Allgemeine Angaben
9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit
9.3 Sonstige Angaben
9.4 Erläuterungen

10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Zu vermeidende Bedingungen
10.2 Zu vermeidende Stoffe
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11 Toxikologische Angaben
11.1 Toxikokinetik
11.2 Akute Wirkungen
11.3 Sensibilisierung
11.4 Toxizität bei wiederholter Aufnahme
11.5 CMR-Wirkungen
11.6 Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften
11.7 Erfahrungen aus der Praxis
11.8 Sonstige Angaben

12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
12.2 Mobilität
12.3 Persistenz und Abbaubarkeit
12.4 Bioakkumulationspotential
12.5 Ergebnis der Ermittlung PBT-Eigenschaften
12.6 Andere schädliche Wirkungen
12.7 Weitere Hinweise

13 Hinweise zur Entsorgung

14 Angaben zum Transport

15 Rechtvorschriften
15.1 Stoffsicherheitsbeurteilung
15.2 Kennzeichnung
15.3 Weitere EU-Vorschriften
15.4 Nationale Vorschriften
15.5 Sonstige Hinweise

16 Sonstige Angaben

 

Lehrgang - [e-learning]

11.2 Akute Wirkungen

(1) Die Informationen zu den akuten Wirkungen sollten wie folgt gegliedert werden:
- Akute Toxizität (einstufungsrelevante LD50/LC50-Werte),
- Spezifische Wirkungen im Tierversuch,
- Reiz-/Ätzwirkung (Haut, Augen).
(2) Unter "Akute Toxizität" eines geprüften Produktes können die für die Einstufung herangezogenen LD50/LC50-Werte (oral, dermal und/oder inhalativ, je nach Aufnahmeweg) mit Wert/Wertebereich, Spezies und Bestimmungsmethode (vorzugsweise nach Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG in gültiger Fassung bzw. entsprechenden Methoden nach "OECD Guideline for Testing of Chemicals") angegeben werden.
(3) Unter spezifische Wirkungen im Tierversuch sind relevante, charakteristische (z.B. irreversible Schäden nach einmaliger Exposition) zu beschreiben.
(4) Zur "Reiz-/Ätzwirkung" an Haut und Augen sollen konkrete Aussagen (evtl. als Standardformulierungen wie z.B. "ätzend nach pH-Methode“) getroffen werden. Sie sind durch Angabe der Testspezies sowie der Methode - vorzugsweise nach Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG in gültiger Fassung bzw. entsprechenden OECD-Testmethoden - zu ergänzen. Die Angaben sollen nach der Wirkung auf die Haut und die Augen gegliedert werden.
Auszug aus der Bekanntmachung 220

Erläuterungen:
Dazu gehören folgende toxikologische Parameter:

Akute Toxizität (oral)
Akute Toxizität (Inhalation)
Akute Toxizität (dermal)
Akute Toxizität: Hautreizung/-verätzung
Akute Toxizität: Augenreizung/-verätzung
Phototoxizität


Einen allgemeinen Überblick über die verschiedenen Toxizitätsformen finden Sie hier.

Zu den Parametern sind die Daten anzugeben, die Wirkungen sollen beschrieben werden. Zur Angabe der Messergebnisse gehören der Messparameter mit Aufnahmeweg und Untersuchungsspezies, der Messwert mit Einheit und die Messmethode. Liegen keine Daten vor, so soll eine differenzierte Aussage wie „Keine Daten vorhanden“ oder „negatives Prüfergebnis“ angegeben werden.

Zubereitungen werden in der Regel nach der konventionellen Methode eingestuft. Es sollten aber nicht alle toxikologischen Daten der einzelnen Inhaltsstoffe angegeben werden, sondern nur die relevanten Daten.