Lehrgang -
[e-learning]
11.1 Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
| Die REACH-Verordnung fordert, dass für
Stoffe die registriert werden – falls vorhanden - Daten zu Toxikokinetik,
Stoffwechsel und Verteilung übermittel werden. Die Umsetzung
der REACH-Verordnung erfolgt nach einem festgelegten mehrjährigen
Zeitplan, in dessen Verlauf die Informationen nach und nach schrittweise
erhältlich werden. Falls bereits vorhanden, sollten diese Informationen
in diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblattes kurz zusammengefasst
werden. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Änderungen
durch REACH (In Kraft seit dem 1.6.2007):
Es müssen Informationen zur Toxikokinetik, zum Stoffwechsel und zur
Verteilung eines Stoffes beim Menschen angegeben werden.
Die Daten sind für die Registrierung erforderlich, daher ist mit
den ersten Informationen frühestens ab 2009 gemäß dem
Zeitplan der Registrierung zu
rechnen.
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