10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
| Es
sind bekannte und vernünftigerweise zu erwartende, gefährliche
Zersetzungsprodukte aufzuführen, die bei Verwendung, Lagerung,
Verschütten und Erwärmung entstehen. Gefährliche Verbrennungsprodukte
sind in Abschnitt 5 des Sicherheitsdatenblattes
aufzuführen |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Erläuterungen:
Die gefährlichen Zersetzungsprodukte mit der von Ihnen ausgehenden
Gefährdung sollten genannt werden. Die Anreicherung ist zu berücksichtigen.
Dazu gehören z.B. die Zersetzungsprodukte bei hohen Temperaturen.
Wenn Stabilisatoren
notwendig sind, sollten die geeigneten aufgeführt werden.
Sind keine unverträglichen
Stoffe bekannt, so kann hierauf ebenfalls hingewiesen werden.
Änderungen
durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Jetzt Unterabschnitt 10.6 statt Kapitel 10.3
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