Lehrgang -
[e-learning]
10.3 Gefährliche Zersetzungsprodukte
(1) Anzugeben
sind gefährliche Stoffe, die bei der Zersetzung in kritischen
Mengen entstehen können.
(2) Insbesondere sind anzugeben:
- die Notwendigkeit von Stabilisatoren und ihr Vorhandensein,
- die Möglichkeit einer gefährlichen exothermen Reaktion,
- Auswirkungen einer Änderung des Aggregatzustands des Stoffes
oder der Zubereitung auf die Sicherheit,
- gegebenenfalls gefährliche Zersetzungsprodukte bei Kontakt
mit Wasser,
- mögliche Zersetzung zu instabilen Produkten. |
Auszug aus der Bekanntmachung 220 Erläuterungen:
Die gefährlichen Zersetzungsprodukte mit der von Ihnen ausgehenden
Gefährdung sollten genannt werden. Die Anreicherung ist zu berücksichtigen.
Dazu gehören z.B. die Zersetzungsprodukte bei hohen Temperaturen
(Brand).
Wenn Stabilisatoren notwendig sind, sollten die
geeigneten aufgeführt werden.
Sind keine unverträglichen Stoffe bekannt,
so kann hierauf ebenfalls hingewiesen werden.
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