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Stabilität und Reaktivität
| In diesem
Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Stabilität des
Stoffs oder Gemischs sowie eventuelle gefährliche Reaktionen
unter bestimmten Verwendungsbedingungen und bei Freisetzung in die
Umwelt zu beschreiben, und es sind gegebenenfalls die verwendeten
Prüfverfahren zu nennen. Wird angegeben, dass eine bestimmte
Eigenschaft nicht zutrifft, oder liegen keine Informationen zu einer
bestimmten Eigenschaft vor, so ist dies zu begründen. |
Auszug aus der Verordnung
(EU) Nr. 453/2010 Dieses
Kapitel gliedert sich in folgende verbindliche Unterabschnitte:
• Reaktivität
(Unterabschnitt 10.1)
• Chemische Stabilität (Unterabschnitt 10.2)
• Möglichkeit gefährlicher Reaktionen (Unterabschnitt
10.3)
• Zu vermeidende Bedingungen (Unterabschnitt
10.4)
• Unverträgliche Materialien (Unterabschnitt
10.5)
• Gefährliche Zersetzungsprodukte (Unterabschnitt
10.6)
Erläuterungen:
Die Stabilität des Stoffes oder der Zubereitung/des Gemisches und
gefährliche Reaktionen beim bestimmungsgemäßen Umgang
sowie bei der Freisetzung in die Umwelt werden beschrieben.
Es können die
Texte der Gefahrenhinweise (R-Sätze) R1
bis R19 sowie R29 bis R32 und R44 verwendet werden.
Änderungen
durch die Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (seit 20.6.2010 in Kraft):
• Verbindliche, teilweise neue Unterabschnitte
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