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Einstufungs-
und Kennzeichnungsverzeichnis („C&L-Inventory“)
Die Bestimmungen für die Erstellung eines Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sind von der REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (Titel XI) in die CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2010 (Titel V Kapitel 2) übergegangen. - Stoffe, die registrierungspflichtig
Folgende Angaben gehören
zu der Meldung: Stoffe, die am 1. Dezember 2010 in Verkehr gebracht wurden, müssen bis 3. Januar 2011 gemeldet werden. Stoffe, die nach dem 1.Dezember 2010 in Verkehr gebracht werden, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Verkehrbringen gemeldet werden. Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ist eine Datenbank, die wesentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen von gemeldeten und registrierten Stoffen sowie harmonisiert eingestuften Stoffen der Tabelle 3.1 in Anhang VI der CLP-Verordnung enthält. Das Verzeichnis wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erstellt und unterhalten. Es wird im Internet auf den Seiten der ECHA veröffentlicht, aber erst ab 2011. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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