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GHS GHS (global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung)


 
GHS
GHS, das weltweit einheitliche System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen, ist im Januar 2009 in der EU in Kraft getreten. Die Umsetzung wird schrittweise mit langen Übergangszeiträumen erfolgen. Es besteht kein Grund zu übereiltem Handeln. Jedoch ist es ratsam sich frühzeitig zu informieren, um vorbereitet zu sein.
 
Übergangsfristen
Für Stoffe muss die Umsetzung der GHS-Kennzeichnung spätestens zum 1.12.2010 erfolgen. Für chemische Produkte (Gemische) wie Farben und Lacke, Reinigungsmittel, Klebstoffe u.a. ist die Umsetzungsfrist länger. Erst ab dem 1.6.2015 müssen die Gebinde nach der neuen Verordnung gekennzeichnet werden.
Allerdings besteht für die Hersteller die Möglichkeit, schon ab diesem Jahr die neuen GHS-Kennzeichnungselemente zu verwenden.
 

Was ändert sich?

Die sichtbare Veränderung durch GHS wird dem Verwender auf Verpackungen und Gebinden chemischer Produkte in Form der neuen Kennzeichnungselemente begegnen.

 
Kennzeichnungselemente
- Die bisherigen orangefarbigen Gefahrensymbole werden durch die neuen rautenförmigen Gefahrenpiktogramme mit rotem Rand ersetzt.

- Zu den neuen Gefahrenpiktogrammen gibt es die Signalwörter "Achtung" oder "Gefahr".

- R-Sätze werden durch Gefahrenhinweise H ersetzt.

- S-Sätze werden durch Sicherheitshinweise P ersetzt.

 
Mehr Informationen zu den neuen Kennzeichnungselementen nach GHS erhalten Sie hier!
 
Gebindeetikett
Wegen der langen Übergangszeit wird es Verpackungen und Gebinde mit alter und solche mit neuer Kennzeichnung geben. Auf dem einzelnen Gebindeetikett darf nur eine Kennzeichnung angegeben werden. Das heißt, es wird nur die alte oder die neue Kennzeichnung aufgedruckt sein.
 
Sicherheitsdatenblatt
Steht auf dem Gebindeetikett (Verpackung) die neue Kennzeichnung, müssen im Sicherheitdatenblatt beide Einstufungen, d.h. die alte und die neue, in Kapitel 2 und 3 angegeben werden. In Kapitel 15 steht dann nur noch die neue Kennzeichnung.
Finden Sie auf dem Gebinde noch die alte Kennzeichnung (orangefarbenen Symbole, R-Sätze), bleibt auch das Sicherheitsdatenblatt in Kapitel 2,3 und 15 unverändert.
 
Umsetzung von GHS im Betrieb
Die Regeln zum Arbeitsschutz bleiben von GHS zunächst unberührt.
Bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2015 orientieren sich die Maßnahmen zum Arbeitsschutz an die bisherigen Symbole. Sie können für Betriebsanweisungen bis zum Ende der Übergangsfrist die bisherigen orangenfarbenen Gefahrensymbole sowie R- u. S-Sätze weiter verwenden. Siehe dazu auch hier!
Als Anwender chemischer Bauprodukte sollten Sie ihre Unterlagen (z.B. Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilung) in den nächsten Jahren (spätestens bis zum 1. Juni 2015) an die neue Kennzeichnung anpassen, soweit es die vorhandenen Daten (Sicherheitsdatenblatt etc.) zulassen.
Weitere Informationen finden Sie hier!
 
Links zum Thema: Flyer "GHS - neue Kennzeichnungselemente für Gefahrstoffe"
GHS Piktogramme
GHS-Konverter der BG Chemie
BAUA: Bekanntmachung des BMAS