Der Gesprächskreis ermittelt die Expositionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen in allen Bereichen, in denen Bitumen heiß eingesetzt wird. In Expositionsbeschreibungen werden die Ergebnisse für eine Tätigkeit dargestellt

| Expositionsbeschreibung | Stand |
Download |
| Herstellen von Bitumen | Juni
2006 |
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| Herstellen und Transport von Asphalt | Juli
2006 |
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| Walzasphaltarbeiten | Mai
2008 |
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| Fugenverguss mit Heißbitumen | Mai
2005 |
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| Gussasphaltarbeiten Maschineller Einbau Händischer Einbau |
Oktober 2008 Dezember 2005 Oktober 2008 Dezember 2005 |
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| Bitumendämpfungsfolien |
Mai
2005 August 2005 |
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| Herstellen von Bitumenbahnen | Okt
2011 |
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| Dachdeckerarbeiten Schweißen von Bitumenbahnen Verkleben von Schaumglas oder Bitumenbahnen mit Heißbitumen |
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Der Ausschuss
für Gefahrstoffe hat 2000 auf Vorschlag des Gesprächskreises einen
technisch begründeten Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus
Bitumen in Höhe von 10 mg/m³ festgelegt (die Begründung für
diesen Grenzwert steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
901 (Download)).
Wie alle technisch bedingten Grenzwerte wurde dieser Wert mit der Gefahrstoffverordnung
Ende 2004 zurückgezogen worden (Download).
Beim Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte ereignen sich immer wieder
Unfälle, z.T. mit Todesfolge. Hier sind Bitumenemulsionen die Alternative
(Download).