Der Gesprächskreis ermittelt die Expositionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen in allen Bereichen, in denen Bitumen heiß eingesetzt wird. In Expositionsbeschreibungen werden die Ergebnisse für eine Tätigkeit dargestellt

Expositionsbeschreibung
Stand
Download
Herstellen von Bitumen
Juni 2006
Herstellen und Transport von Asphalt
Juli 2006
Walzasphaltarbeiten
Mai 2008
Fugenverguss mit Heißbitumen
Mai 2005
Gussasphaltarbeiten
Maschineller Einbau

Händischer Einbau


Oktober 2008
Dezember 2005

Oktober 2008
Dezember 2005





Bitumendämpfungsfolien
Herstellung von Bitumendämpfungsfolien
Emissonen aus Bitumendämpfungsfolien

Mai 2005
August 2005
Herstellen von Bitumenbahnen
Okt 2011
Dachdeckerarbeiten
Schweißen von Bitumenbahnen
Verkleben von Schaumglas oder Bitumenbahnen mit Heißbitumen


Okt 2011

Mai 2005






Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat 2000 auf Vorschlag des Gesprächskreises einen technisch begründeten Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Höhe von 10 mg/m³ festgelegt (die Begründung für diesen Grenzwert steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 901 (Download)).
Wie alle technisch bedingten Grenzwerte wurde dieser Wert mit der Gefahrstoffverordnung Ende 2004 zurückgezogen worden (Download).
Beim Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte ereignen sich immer wieder Unfälle, z.T. mit Todesfolge. Hier sind Bitumenemulsionen die Alternative (Download).

 

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