27.4   Kosten der arbeitsmedizinischen Betreuung

Unternehmer tragen
   die Kosten

 


Die Kosten für die arbeitsmedizinische Beratung und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen trägt der Unternehmer. Der Arbeitsmedizinische Dienst der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft wird durch die dem AMD angeschlossenen Betriebe nach dem Umlageprinzip (Sonderumlage AMD) finanziert.

Im Zusammenhang mit den Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten entstehende Fahrt- und Lohnausfallkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Stand: 09/2005