Prognosen zu
Abfallmenge und
Entsorgungsweg
Baubetriebe müssen zukünftig nach dem KrW-/AbfG betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen erstellen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kleinmengengrenze von jährlich mehr als 2.000 Tonnen überwachungsbedürftiger Abfälle je Abfallschlüssel oder 2.000 kg besonders überwachungsbedürftiger Abfälle überschritten wird.
Wie eine Hamburger Studie gezeigt hat, werden - zumindest, was die Grenze von 2.000 kg für Sonderabfälle betrifft - viele Baubetriebe davon verschont bleiben. Allerdings ist in den Baubereichen, in denen große Mengen an überwachungsbedürftigen Abfällen anfallen - dies gilt insbesondere für Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Materialien auf Gipsbasis sowie Erde und Hafenaushub - die Grenze von 2.000 Tonnen überwachungsbedürftiger Abfälle schnell überschritten.
Das Abfallwirtschaftskonzept ist erstmalig zum 31.12.1999 für die nächsten fünf Jahre aufzustellen. In der Planung müssen enthalten sein
| · | die Angaben über Art, Menge, Anfallstellen und Verbleib der Abfälle |
| · | die voraussichtlich anfallenden Abfallmengen für jedes der fünf erfassten Jahre |
| · | die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle |
| · | im Falle der Abfallbeseitigung die Begründung, warum eine Verwertung nicht möglich ist |
| · | die Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege. |
Die Abfallbilanz wird jährlich für das vorangegangene Jahr aufgestellt. Sie muss Angaben über Art, Menge und Verbleib der verwerteten und beseitigten Abfälle enthalten und bildet in der Regel die Grundlage für das Aufstellen des Abfallwirtschaftskonzeptes.
Die Ermittlung der in einem Kalenderjahr pro Standort voraussichtlich anfallenden Abfallmengen ist für Abfallerzeuger mit wechselnden Einsatzstellen und nicht vorhersehbaren Eigentums- und Besitzverhältnissen sowie bei Beton aus Straßenaufbruch zur Verwertung (EAK-Abfallschlüssel 170101) nicht erforderlich. Das Abfallwirtschaftskonzept ist allerdings unabhängig davon aufzustellen.
| Stand: 05/2001 | ||