25.6   Konzept zur Abfallentsorgung

Das Entstehen von Abfällen ist vorrangig zu vermeiden. Dies kann auf vielfältigste Art und Weise erreicht werden. - z.B. durch das Verwenden vorgefertigter Bauelemente, den Einsatz schalungsfreier Montage- und Fertigteil-Systeme sowie wiederverwendbarer Systemschalungen, den Verzicht auf die Verpackung bei verwitterungsbeständigen Baustoffen und Bauteilen, das Lagern von Zement z.B. in Silos oder aber das Vermeiden von Restinhalten durch optimale Restentleerung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wichtig ist auch die passende Organisation und Logistik der Baustellenentsorgung der einzelnen Bauvorhaben. Durch konkreten Entwurf, Ausführungsplanung, Baustoffauswahl und Ausschreibung kann bereits in der Planungsphase die Voraussetzung zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden.

Die ausführenden Bauunternehmen und deren Mitarbeiter müssen zur entsorgungsgerechten Erfassung der Abfälle in die Verantwortung genommen werden, am besten durch die Festschreibung der für die Durchführung der Entsorgung Verantwortlichkeiten in den Arbeitsverträgen und Betriebsordnungen.

Das Entsorgungskonzept muss folgendes berücksichtigen:

· die örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme
· die Überprüfung der örtlich geltenden Abfallsatzung
· das Ermitteln von Abfallvermeidungsmöglichkeiten
· die Abschätzung des Abfallaufkommens
· die Prüfung der internen und externen Verwertungsmöglichkeiten (z.B. für Bauschutt, Bodenaushub etc.)
· das Festlegen der getrennt zu sammelnden Abfallarten.

Vollständig ist die Entstehung von Abfällen sicher nicht zu vermeiden. Viele Stoffe sind bereits in den bauchemischen Produkten enthalten oder fallen bei den Arbeiten als Abfall an (z.B. bei Abbeizarbeiten als Farb- und Lackschlamm). Eine Reduzierung der Sonderabfallmenge ist aber schon beim Einkauf möglich (z.B. bei der Auswahl entsprechender Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Klebstoffe usw.).

Sind die getrennt zu erfassenden Abfallarten festgelegt, muss für die geeignete Entsorgungslogistik gesorgt werden. Sammelcontainer bzw. Behälter der Rücknahmesysteme müssen in ausreichender Anzahl und Größe sowie am geeigneten Standort vorhanden sein. Um fehlerhaftes Befüllen zu vermeiden, sind die Behälter entsprechend dem Inhalt mit Symbolen und/oder Beschriftung zu versehen.

Bei der Beauftragung von Transport- und Versorgungsunternehmen ist wichtig, dass die Entsorgung nur an sach- und fachkundige, zuverlässige Unternehmen vergeben wird. Bei Beauftragung eines Entsorgungsfachbetriebes kann ein stark vereinfachtes Verfahren angewandt werden. Wichtig ist: Die Entsorgungsnachweise müssen vor Beginn der Entsorgung vorliegen.

Stand: 05/2001
 

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