erleichterte
Beförderung
Wird bei einem Transport ausschließlich ein Stoff oder ein Produkt transportiert, so ist die Höchstmenge für die Kleinmengenregelung der amtlichen Tabelle des ADR direkt zu entnehmen. Angegeben werden die Höchstmengen der Stoffe als Nettomassen in kg oder als Fassungsvolumen bei Gasflaschen bzw. bei Flüssigkeiten in Liter. Dabei muss bei jedem Gefahrgut geklärt werden, welche Maßeinheit für die Höchstmenge gilt.
Werden die angegebenen Mengen bei der Beförderung eines Stoffes auf einem Fahrzeug und gegebenenfalls einem Anhänger unterschritten oder gerade erreicht, so kann eine "erleichterte Beförderung" durchgeführt werden.
Für die Bauwirtschaft müssen häufig Transporte unterschiedlicher Gefahrgüter auf einem Fahrzeug oder Anhänger durchgeführt werden. Dabei ist die Grenze der erleichterten Beförderung rechnerisch aus der Summe der Produkte der transportierten Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren zu ermitteln. Diese Faktoren finden Sie in der Tabelle.
Faktor 1000 als
Höchstmenge
Die errechnete Summe der Produkte unterschiedlicher Gefahrgüter wird mit der Zahl 1000 verglichen: Ist das Ergebnis nicht größer als 1000, liegt eine Kleinmengenbeförderung vor; wird 1000 überschritten, ist es ein Gefahrguttransport mit allen Auflagen der GGVS.
Tabelle: Auszug aus der 'Tabelle der begrenzten Mengen' nach dem ADR

| Unter Höchstmengen werden gefasst: | |||
| - | für flüssige Stoffe die transportierte Menge in Liter | ||
| - | für feste Stoffe die Nettomenge in kg | ||
| - | für verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase die Nettomasse in kg | ||
| - | für verdichtete Gase das Fassungsvolumen der Gasflasche | ||
| - | für Gegenstände der Klasse 1 die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg. | ||
| Stand: 10/2005 | ||