24   Transport von Gefahrstoffen

Die Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen wird in erster Linie durch die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in Verbindung mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) und durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Dabei befasst sich die GGVSE mit Vorschriften für die Transporte, während die GbV die notwendige Fachkunde der Personen regelt, die innerhalb der Unternehmen mit Gefahrguttransporten befasst sind.

Die Bauwirtschaft ist von den Regelungen des Verkehrsrechts besonders betroffen, da sie einen großen Transportbedarf für Personen und Güter hat. Die Betriebe der Bauwirtschaft transportieren im Vergleich zu anderen Branchen aber pro Transport nur geringe Mengen Gefahrgüter, so dass sie häufig die Kleinmengenregeln in Anspruch nehmen können. Diese Regeln besitzen eine große Bedeutung, da sie die Transporte zu erleichterten Bedingungen ermöglichen.

Das Gefahrgutrecht ist weiterhin kompliziert. Die unabhängige Kommission für Rechts- und Verwaltungsvereinfachung des Bundes stellte bereits im Juni 1993 in einer Stellungnahme fest:

"Die Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter sind derart kompliziert und damit anwenderunfreundlich, dass mit Fug und Recht behauptet werden kann, sie seien nur von einer kleinen Zahl von Spezialisten fehlerfrei anwendbar."

An dieser Tatsache hat sich bis heute nichts geändert.

Stand: 10/2005
 

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