Durch die Umsetzung der Richtlinie 76/769/EWG sind alle zementhaltigen Produkte chromatarm. Daher sind alle Produkte der Produktgruppe ZP1 zuzuordnen. Die Verwendung nicht chromatarmer Produkte ist durch die Chemikalienverbotsverordnung verboten. Die Gruppe ZP2 hat daher eher historischen Charakter.
Tabelle: GISCODE für zementhaltige Zubereitungen

| Stand: 09/2005 | ||