Das Chromat entsteht beim oxidativen Brennen des Zementes. Daher begleitet das Chromatekzem den Zement, seitdem er industriell bei hohen Temperaturen gebrannt wird. Erwähnt wird das Auftreten zahlreicher Chromatekzeme allerdings erst Anfang des 20. Jahrhundert. Zu diesem Zeitpunkt war der Zusammenhang zwischen dem Ekzem, das bei der Verarbeitung von zementhaltigen Produkten auftrat, und dem im Zement enthaltenen Chromat noch unbekannt.
So wurde erst 1950 beschrieben, dass die Arbeiter, die ein Ekzem bei der Verarbeitung von Zement bekommen hatten, auch eine allergische Reaktion auf Chromat zeigten. Die nun einsetzenden Versuche zur Eliminierung des Chromates aus dem Zement erwiesen sich als wenig praktikabel, da entweder das Zusatzmittel den Zement erheblich teurer gemacht hätte oder die Eliminierung des Chromates in der stark alkalischen Zementmischung nicht funktionierte.
1971 wurde erstmalig über die Reduzierung des Chromates durch Zugabe von Eisen(II)sulfat zum Zement berichtet. Eisen(II)sulfat war zu diesem Zeitpunkt ein Abfallstoff, der bei der Weißpigmentproduktion abfiel.
Die Erfahrungen mit der Chromatreduzierung waren so positiv, dass in den 80er Jahren alle skandinavischen Länder die Chromatreduzierung per Gesetz einführten. Als Grenzwert wurde dabei 2 ppm wasserlösliches Chromat festgelegt. Die Konsequenz war ein deutlicher Rückgang der Erkrankungszahlen.
In den skandinavischen Ländern wird seit Jahren nur noch chromatarmer Zement verwendet. Seit 1981 wird von einem dänischen Hersteller Eisen(II)-sulfat zur Reduktion des Chromatgehaltes dem Zement zugesetzt. Diese Zugabe ist seit September 1983 in Dänemark durch ein Gesetz angeordnet. Dabei muss der Anteil löslichen Chromates unter 2 ppm gehalten werden. Entsprechende Regelungen gelten auch in den Ländern Finnland, Norwegen, Schweden, Island und Australien.
Das Übernehmen dieser Erfahrungen auf Deutschland gestaltete sich schwierig. Zwar führten die 1991 begonnenen Diskussionen 1993 zur Veröffentlichung der TRGS 613 ‚Chromatarme Zemente und Produkte’. Diese TRGS zeigte zunächst aber keine Wirkung. Dies lag zum einen daran, dass chromatarme Zemente in Deutschland praktisch nicht verfügbar waren; zum anderen war bei zementhaltigen Produkten der erlaubte Zementgehalt deutlich höher als in Skandinavien. Während in Skandinavien der Chromatgehalt auf den Zement bezogen wird, wurde er in Deutschland auf das gesamte Produkt bezogen. Da Zement nur einen Teil des Produktes darstellt (im allgemeinen bis zu 20%), erlaubte diese unterschiedliche Bezugsgröße einen deutlich höheren Chromatgehalt als in Skandinavien. Die Konsequenz war, dass vielen zementhaltigen Produkten kein Reduktionsmittel zugesetzt werden musste. So ist es nicht verwunderlich, dass die Erkrankungszahlen nicht sanken.
Die intensiven Diskussionen führten zur ersten Einführung chromatarmer Sackzemente 1997 und zu Branchenregelung ‚Chromatarme Zemente und Produkte’ 1998. Hier wurde das weitere Vorgehen zwischen Zementherstellern, Herstellern von zementhaltigen Produkten, Vertretern der Landesbehörden und Berufsgenossenschaften sowie den Verwendern von Zementen beschlossen. So wurde ab 2000 der Sackzement nur noch chromatarm angeboten. Ab 2002 wurde der Chromatgehalt auf den Zementanteil bezogen. Seit diesem Zeitpunkt werden allen zementhaltigen Produkten Reduktionsmittel zugesetzt.
Die Diskussionen in Deutschland und die Erfahrungen in Skandinavien blieben den anderen Staaten nicht verborgen. Das Ergebnis dieser Dískussionen in Europa ist die Änderung der Beschränkungsrichtlinie 76/769/EWG, durch die das Inverkehrbringen und Verwenden nicht chromatreduzierter Zemente und Produkte verboten ist. Diese Richtlinie mussten alle Staaten bis Anfang 2005 umsetzen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch die Ergänzung des Abschnittes 28 ‚Chromathaltiger Zement’ in der Chemikalienverbotsverordnung und der Nr. 27 im Anhang IV zur Gefahrstoffverordnung.
Tabelle: Gesetze der Skandinavischen Länder über chromatarmen Zement

| Stand: 09/2005 | ||