Der Einsatz lösemittelhaltiger Produkte ist problematisch. Zum einen werden die Lösemitteldämpfe beim Aufsprühen schlagartig freigesetzt und der Verarbeiter atmet diese beim Aufsprühen ein, was zu den typischen Lösemittelsymptomen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, aber auch zu dauerhaften Schäden beispielsweise der Leber oder der Nerven führen kann. Zum anderen entfetten Lösemittel die Haut; einige, z.B. Xylol und Ethylbenzol, werden auch über die Haut aufgenommen und können dann den Organismus schädigen.
Entzündungs-
gefahr durch
Sprühnebel
Außerdem führt das Versprühen zu einer Absenkung des Flammpunktes (der Temperatur, bei der die Dämpfe über der Flüssigkeit entzündet werden können). Das bedeutet, dass die Dämpfe aufgrund der großen Oberfläche bei deutlich niedrigeren Temperaturen entzündet werden können. So kann der Sprühstrahl eines Trennmittel der VbF-Klasse A III (Flammpunkt zwischen 55 und 100°C) problemlos entzündet werden, während die Dämpfe über der ruhenden Flüssigkeit unter baustellenüblichen Bedingungen nicht entzündet werden können. Dies ist vor allem deshalb problematisch, da der Verarbeiter auf diese Entzündungsgefahr bei der üblichen Anwendungstechnik nicht hingewiesen wird.
Die meisten lösemittelhaltigen und auch einige lösemittelfreie Produkte werden mit Xn (gesundheitsschädlich) und dem Gefahrenhinweis R65 „Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen“ gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung weist darauf hin, dass verschluckte Produkte beim Erbrechen in die Lunge gelangen und Lungenschäden verursachen. Bei ordnungsgemäßen Umgang mit Betontrennmitteln hat diese Kennzeichnung keine Bedeutung.
| Stand:09/2005 | ||