Abfälle, die Isocyanate enthalten, sind als Sondermüll zu entsorgen, ausgehärtete Polyurethanprodukte (wie sie z.B. nach vollständigem Aushärten von Einkomponentenprodukten bzw. vorschriftsmäßig angerührten Mehrkomponenten-Produkten vorliegen) dagegen nicht. Nicht weiter verwendbare Restmengen von Isocyanat-Komponenten sollten daher entweder im richtigen Mischungsverhältnis mit der Harzkomponente gemischt und ausgehärtet werden oder aber getrennt gesammelt und entsorgt werden.
Für eine problemlose Entsorgung/Recycling von leeren Gebinden isocyanathaltiger Produkte sollten diese tropffrei und spachtelrein sein und keine reaktiven Restanhaftungen mehr haben.
Eine besondere Form der Entsorgungsmöglichkeit gibt es für Polyurethanschaum-Dosen über die PU-Dosen-Recycling GmbH & Co Betriebs-KG (P.D.R.), einem Zusammenschluss verschiedener europäischer Hersteller von PU-Schaumdosen. Näheres hierzu kann den Produktinformationen zu PU-Montageschäumen entnommen werden.
| Stand: 05/2001 | ||