18.5   Entsorgung

Abfälle, die Isocyanate enthalten, sind als Sondermüll zu entsorgen, ausgehärtete Polyurethanprodukte (wie sie z.B. nach vollständigem Aushärten von Einkomponentenprodukten bzw. vorschriftsmäßig angerührten Mehrkomponenten-Produkten vorliegen) dagegen nicht. Nicht weiter verwendbare Restmengen von Isocyanat-Komponenten sollten daher entweder im richtigen Mischungsverhältnis mit der Harzkomponente gemischt und ausgehärtet werden oder aber getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Für eine problemlose Entsorgung/Recycling von leeren Gebinden isocyanathaltiger Produkte sollten diese tropffrei und spachtelrein sein und keine reaktiven Restanhaftungen mehr haben.

Eine besondere Form der Entsorgungsmöglichkeit gibt es für Polyurethanschaum-Dosen über die PU-Dosen-Recycling GmbH & Co Betriebs-KG (P.D.R.), einem Zusammenschluss verschiedener europäischer Hersteller von PU-Schaumdosen. Näheres hierzu kann den Produktinformationen zu PU-Montageschäumen entnommen werden.

Stand: 05/2001
 

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