Allergien durch
Harz und Härter
Gesundheitsgefahren bei Tätigkeiten mit Epoxidharzen äußern
sich vor allem in Form von Hauterkrankungen. Die aminhaltigen Härter
haben zumindest reizende, häufig sogar ätzende Wirkung, die Harzkomponente
hat meist eine reizende Wirkung. Sowohl von der Harz- als auch von der Härterkomponente
geht die Gefahr der Sensibilisierung aus.
Besonders Epoxidharze mit einem niedrigen Molekulargewicht – hierzu
gehören auch die als Reaktivverdünner eingesetzten Glycidylether
- sind problematisch.
Epoxidharze mit einem hohen Molekulargewicht (sog. Festharze) zeigen nur ein
sehr geringes allergieauslösendes Potenzial. Die Stoffe werden daher
nicht als sensibilisierend eingestuft. Eine schon bestehende Sensibilisierung
kann aber möglicherweise aufrecht erhalten werden. Produkte auf der Basis
von Festharzen enthalten jedoch Lösemittel oder Reaktivverdünner,
um die Harzkomponente in flüssiger Form verarbeiten zu können.
Im Gegensatz zu den Harzen können die Härter akute Verätzungen
verursachen. Nahezu alle als Härter eingesetzten Amine gelten als hautsensibilisierend
und können Hautallergien auslösen. Die ausgehärteten Harze
stellen allerdings keine Gesundheitsgefahr mehr dar.
Im Gegensatz zu vielen anderen Berufsallergenen treten Hautreaktionen gegenüber
Epoxidharzen bei vielen Beschäftigten bereits nach einer sehr kurzen
Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen auf. Immer wieder wird
von Betrieben berichtet, dass bereits innerhalb der Probezeit neuer Mitarbeiter
Ausfälle durch hauterkrankungsbedingte Arbeitsunfähigkeitszeiten
auftreten.
Die Entstehung vieler Hauterkrankungen liegt darin begründet, dass sich
die Anwender des enormen sensibilisierenden Potenzials der nicht ausgehärteten
Produkte nicht bewusst sind und die Materialien ohne die notwendigen Vorsichts-
und Schutzmaßnahmen verarbeiten.
Bei bereits sensibilisierten Personen führt jeder erneute Kontakt zu
den allergieauslösenden Substanzen zu einem neuen Krankheitsschub. Eine
Besonderheit der epoxidharzbedingten Kontaktekzeme ist, dass die Hautreaktionen
nicht nur an den direkten Kontaktstellen (Hände, Unterschenkel), sondern
auch sehr massiv im Gesicht, im Nacken und an anderen unbedeckten Körperstellen
auftreten können.
Selbst unter optimierten Schutzmaßnahmen können Beschäftigte
mit einer Epoxidharzallergie meist nicht weiter mit diesen Materialien umgehen,
ohne dass es immer wieder zu Hauterkrankungsschüben kommt. Bei einigen
Personen reicht es zum Auslösen der allergischen Reaktionen aus, wenn
nur in der Nähe mit epoxidharzhaltigen Materialien gearbeitet wird. Bei
diesen Personen führt nur ein Tätigkeits- oder Berufswechsel an
einen Arbeitsplatz ohne Epoxidharzkontakt zu einem dauerhaften Abheilen der
Hauterkrankung.
Epichlorhydrin-
gehalt vernach-
lässigbar
Das krebserzeugende Epichlorhydrin ist ein wichtiger Ausgangsstoff bei der Herstellung der Harzkomponente. Im Endprodukt ist es allerdings nur noch in ganz geringen Spuren enthalten. Bei allen Gefahrstoffmessungen konnte bei der Verarbeitung von Epoxidharzen kein Epichlorhydrin in der Luft am Arbeitsplatz nachgewiesen werden. Die Mitglieder der für die Bauwirtschaft relevanten Herstellerverbände (Deutsche Bauchemie e.V. und Industrieverband Klebstoffe e.V.) haben sich verpflichtet, den Gehalt an Epichlorhydrin auf unter 0,002% und damit deutlich unterhalb der Kennzeichnungspflicht zu begrenzen.
Lösemittel
Epoxidharze können auch Lösemittel enthalten. Während bei Bodenbeschichtungen fast ausschließlich lösemittelfreie Produkte eingesetzt werden, enthalten Korrosionsschutzprodukte häufig große Mengen Lösemittel, z.B. Glykolether und aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese können zu Reizungen, Schwindel, Rauschzuständen, Übelkeit und Erbrechen führen. Bei häufiger und hoher Belastung können die Nerven sowie Leber und Niere geschädigt werden. Dabei werden die Lösemittel nicht nur durch Einatmen, sondern auch bei Hautkontakt durch die Haut aufgenommen.
Lösemittel entfetten bei Hautkontakt die Haut. Dadurch wird die natürliche Schutzbarriere der Haut geschädigt; Entzündungen und Allergien werden dadurch begünstigt.
| Stand: 09/2005 | ||