Arbeitsbereichsübergreifend sind im Baubereich insbesondere zum Schutz vor Verbrennungen folgende Grundmaßnahmen bei der Heißverarbeitung von Bitumenprodukten zu beachten:
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Bei Umgang mit heißflüssigem Bitumen Zutritt von Wasser ausschließen. |
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Die Arbeitsgeräte müssen den Anforderungen der VBG 43 "Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte" hinsichtlich Mechanik, Elektrik, Brenngas/Abgasführung usw. genügen. |
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Umgang mit gasbetriebenen Geräten darf nur durch eingewiesenes Personal erfolgen. |
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Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen. |
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Die Verarbeitungstemperatur sollte so gering wie möglich gewählt werden. |
Gegebenenfalls sind auch persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
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Schutzkleidung tragen, auch im Sommer geschlossener Arbeitsanzug. |
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Wärmeisolierende Handschuhe mit Stulpen benutzen. |
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Hosenbeine über die Schäfte der Stiefel ziehen. |
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Sicherheitsstiefel mit hitzebeständigem Unterbau verwenden. |