Krebsverdacht ?
Im Vordergrund der Diskussionen um Gefährdungen steht der Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung von Bitumen bzw. der bei der Heißverarbeitung freiwerdenden Dämpfe und Aerosole. Es gibt Studien, die auf einen Krebsverdacht hinweisen, die aber wegen verschiedener Unzulänglichkeiten in der Kritik stehen. Nicht zuletzt wegen der Verschnittbitumen-Problematik ist Bitumen seit 1977 in der MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe als krebsverdächtig aufgeführt.
Eine Übernahme dieser Einstufung in die TRGS 905 wurde vorerst ausgesetzt, da in einer branchenübergreifenden Aktion in dem 'Gesprächskreis Bitumen' verschiedene Arbeiten initiiert wurden, die zu einem umfassenden Wissen über Gefahren, Expositionen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Bitumen führen sollen. Im 'Gesprächskreis Bitumen' sind alle Institutionen vertreten, die vom Thema Bitumen betroffen sind.
Luftgrenzwert
Im Jahre 1997 wurde ein technisch begründeter Luftgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung aufgestellt, der für Arbeiten in Räumen 20 mg/m3 und im übrigen 15 mg/m3 betrug. Im Oktober 2000 wurde die Aufspaltung für Innen- und Außenarbeiten aufgehoben und ein einheitlicher Grenzwert in Höhe von 10 mg/m3 festgelegt. Die Aerosole werden nach der Definition der einatembaren Staubfraktion erfasst.
Tabelle 39: Konzept zur Abklärung von möglichen Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen im 'Gesprächskreis Bitumen'
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Da dieser Grenzwert nicht in allen Bereichen der Bitumenverarbeitung mit dem Stand der Technik eingehalten werden kann, gibt es zwei Sonderregelungen: im Straßenbau sind für bestimmte Arbeitsplätze auch Expositionen von max. 12 mg/m3 zulässig, für Gussasphaltarbeiten ist der Grenzwert vorläufig (bis 2002) ausgesetzt.
Da der Grenzwert nicht toxikologisch begründet ist, bedeutet eine Grenzwerteinhaltung nicht unbedingt den Ausschluss von Gesundheitsgefahren.
Bei Arbeitsplatzmessungen können Querbeeinflussungen durch verschiedenste (kohlenwasserstoffhaltige) Stoffe auftreten, weil der Grenzwert an ein unspezifisches Messverfahren gekoppelt ist.
Unabhängig von den Ergebnissen der in Tabelle 39 aufgeführten Studien besteht bei der Heißverarbeitung von Bitumen stets die Gefahr von Verbrennungen, insbesondere auch beim Zutritt von Wasser in heißes Bitumen. Bei lösemittelhaltigen Bitumenprodukten können die für Kohlenwasserstoff-Lösemittel typischen Gefährdungen auftreten.
| Stand: 05/2001 | ||