Mit der BG-Regel und dem Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel als überbetriebliche Unterstützungsmaßnahme für die Gebäudereiniger werden den Unternehmen einfache, aber dennoch wirksame Instrumente an die Hand gegeben, ohne großen Aufwand und vertiefte chemische oder gar toxikologische Kenntnisse den Unternehmerpflichten der Gefahrstoffverordnung nachzukommen. Zum einen sind detaillierte Informationen über die Gefährdungen und die daraus zu ergreifenden Maßnahmen beim Verwenden der Produkte erhältlich; zum anderen wird auch auf entsprechende Ersatzprodukte hingewiesen und aufgeführt, ob und welche Gefahrstoffbelastungen in der Luft am Arbeitsplatz bei der Verarbeitung der chemischen Produkte zu erwarten sind. Nicht zuletzt sind Betriebsanweisungsentwürfe, die lediglich durch wenige arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Angaben ergänzt werden müssen, abrufbar. Mit den GISBAU-Produktgruppen-Informationen und Betriebsanweisungsentwürfen können die Beschäftigten umfassend über die jeweils verwendeten Produkte unterrichtet und zu einem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen angeleitet werden.
| Stand: 03/2006 | ||