Atemschutz oft
nicht erforderlich
Die Frage nach den jeweiligen Schutzmaßnahmen muss sehr differenziert betrachtet werden. Obwohl in vielen Reinigungsmitteln Lösemittel eingesetzt werden, sind diese in der Regel nicht das Hauptproblem in der Gebäudereinigung, weil der Lösemittelanteil meist selbst im konzentrierten Produkt gering ist und die Produkte in der Anwendung stark verdünnt verwendet werden.
Die Frage, ob Atemschutz beim Umgang mit Reinigungsmittel getragen werden muss, kann man pauschal nicht beantworten. Während z. B bei der Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc. sicherlich auf Atemschutz verzichtet werden kann, kann bei der Desinfektion mit aldehydischen Reinigern sowie beim Umgang mit Holz- und Steinpflegemittel Atemschutz erforderlich werden. Darüber hinaus ist die Frage, ob und welcher Atemschutz getragen werden muss, stark verfahrensabhängig. Wenn man einen phosphorsäurehaltigen Sanitärreiniger mit dem Schwamm oder Lappen aufbringt, wird beispielsweise kein Atemschutz notwendig, weil hier keine flüchtigen Substanzen auftreten können. Wenn aber derselbe Reiniger mit einem Hochdruckreiniger verspritzt wird, muss ein Partikelfilter getragen werden, um keine Aerosole einzuatmen. Festzuhalten bleibt aber, dass bei den meisten Reinigungsarbeiten kein Atemschutz erforderlich ist.
| Stand: 03/2006 | ||