12.7.1   Produkt-Code für Holzschutzmittel

GISBAU hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bauchemie e.V. eine Vereinbarung getroffen, nach der die Hersteller von chemischen Holzschutzmitteln ihre Produkte unterschiedlichen Produktgruppen zuordnen und mit einem Produkt-Code versehen. Über diese Codierung lassen sich die verschiedenartigen Holzschutzmittel analog des DIBt- und RAL-Holzschutzmittelverzeichnisses eindeutig einer bestimmten Produktgruppe zuordnen. Welche Vorteile eine solche branchenspezifische Unterstützungsmaßnahme1 für die Verwender der Produkte bringt, soll im folgenden kurz skizziert werden.

Für den Umgang mit Holzschutzmitteln existieren eine Reihe gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Zur Erfüllung dieser Vorschriften sind die Betriebe auf externe Hilfen angewiesen. Mit den entsprechenden Produktgruppenbildungen im Bereich der Holzschutzmittel wird eine solche externe Hilfestellung durch die Berufsgenossenschaften angeboten, die für den gesamten betrieblichen Umgang mit Holzschutzmitteln praxisorientierte Lösungen aufzeigt.

Zukünftig brauchen für Produktgruppen zugeordnete Holzschutzmittel nicht mehr jeweils produktbezogene Informationen, z.B. Betriebsanweisungen, erstellt zu werden; es ist möglich, über Produkte, die den jeweiligen Produktgruppen zugeordnet sind, anhand der Produktgruppen auf eine mögliche Gefährdung und daraus resultierende Maßnahmen und Verhaltensweisen hinzuweisen.

Der Produkt-Code beinhaltet dabei im wesentlichen,

· dass auf den Hersteller-Informationen (Sicherheitsdatenblätter, Technische Merkblätter, Preislisten, Gebinden) eine Codierung (z.B. HSM W 70 für vorbeugende Holzschutzmittel auf der Basis von Chrom-, Kupfer- und Borverbindungen) aufgebracht wird und
· dass von der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften auf den im Rahmen von GISBAU herausgegebenen Informationen (z.B. Betriebsanweisungsentwürfen) die gleiche Codierung aufgedruckt wird.

Dadurch ist für den Verwender von Holzschutzmitteln eine eindeutige Zuordnung des von ihm verwendeten Produktes zu einer Produktgruppe gegeben. Selbst wenn kein Sicherheitsdatenblatt oder ähnliches vor Ort zur Verfügung steht, reicht dann ein Blick auf das Gebindeetikett, um zu erfahren, in welche Gruppe das Produkt eingeordnet wurde. Stimmt der Produkt-Code auf dem Gebindeetikett beispielsweise mit dem auf der Gruppenbetriebsanweisung überein, kann anhand dieser Gruppenanweisung über das verwendete Einzelprodukt informiert werden.

Tabelle: Holzschutzmittel-Produktgruppen mit Produkt-Code

  Codierung
  Produktgruppenbezeichnung
  HSM-W
  Holzschutzmittel, vorbeugend wirksam, auf Salzbasis
  HSM-W 10
  Borverbindungen*
  HSM-W 20
  Silikofluoride*
  HSM-W 30
  Hydrogenfluoride*
  HSM-W 40
  Kupfer-, Bor- und Kupfer-HDO-Verbindungen
  HSM-W 44
  Kupfer-, Bor- und Triazol-Verbindungen
  HSM-W 47
  Bor- und quartare Ammonium-Verbindungen
  HSM-W 50
  Quartäre Ammonium-Verbindungen
  HSM-W 60
  Kupfer- und quartäre Ammonium-Verbindungen
  HSM-W 65
  Chrom- und Kupfer-Verbindungen
  HSM-W 70
  Chrom-, Kupfer- und Bor-Verbindungen
  HSM-W 80
  Chrom-, Fluor- und Bor-Verbindungen*
  HSM-W 90
  Chrom-, Kupfer- und Fluor-Verbindungen*
  HSM-LV
  Holzschutzmittel, vorbeugend wirksam, auf anderer Grundlage (wässrig/wasserverdünnbar sowie lösemittelhaltig)
  HSM-LV 10
  Wässrig/wasserverdünnbar
  HSM-LV 15
  Wässrig/wasserverdünnbar, reizend
  HSM-LV 20
  Lösemittelhaltig, entaromatisiert
  HSM-LV 30
  Lösemittelhaltig, aromatenarm
  HSM-LV 40
  Lösemittelhaltig, aromatenreich
  HSM-LB
  Holzschutzmittel, bekämpfend wirksam
(wässrig/wasserverdünnbar sowie lösemittelhaltig)
  HSM-LB 10
  Wässrig/wasserverdünnbar, Bor-Verbindungen
  HSM-LB 15
  Wässrig/wasserverdünnbar, Quats
  HSM-LB 20
  Wässrig/wasserverdünnbar
  HSM-LB 30
  Lösemittelhaltig, entaromatisiert
  HSM-LB 40
  Lösemittelhaltig, aromatenarm
  HSM-LB 50
  Lösemittelhaltig, aromatenreich
*diese Produktgruppe enthält Produkte mit Wirkstoffen, die nach der Biozid-Richtlinie seit September 2006 in Europa nicht mehr vermarktet werden dürfen.

1 zu Branchenregelungen allgemein siehe Kapitel 8


Stand: 08/2009
 

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