12.4.3   Messungen lösemittelhaltiger Produkte

Bei bekämpfenden Maßnahmen muss grundsätzlich von einer Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte der Kohlenwasserstoffe ausgegangen werden, da es - bedingt durch die Arbeitsverfahren - zu sehr hohen Aerosol- und Dampfkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz kommt. Die meisten der bekämpfenden Präparate enthalten aliphatische und/oder aromatische Kohlenwasserstoffe, die den entsprechenden Gruppen der TRGS 900 'Luftgrenzwerte' zugeordnet sind.

Gefahrstoffmessungen bei lösemittelhaltigen, vorbeugenden Präparaten sind nur schwer durchzuführen gewesen, da es an Informationen über geeignete Arbeitsplätze fehlte. Im Rahmen von GISBAU hat daher die Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen eine Reihe von Simulationsmessungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass im Spritzverfahren von einer Grenzwertüberschreitung ausgegangen werden muss.

Beim Auftragen mit dem Pinsel ist der Arbeitsplatzgrenzwert ebenfalls häufig überschritten ge­wesen; lediglich im Außenbereich kann von einer Grenzwerteinhaltung ausgegangen werden.

Probleme mit
   Wirkstoffen      

 


Ein Problem stellt die Analytik von Holzschutzmittel-Wirkstoffen dar. Für die meisten Wirk­stoffe in lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln gibt es keine Arbeitsplatzgrenzwerte. Für einige Wirkstoffe fehlt auch ein geeignetes Analyse­verfahren. Im Rahmen der Biozid-Richtlinie werden die bioziden Wirkstoffe hinsichtlich der Gesundheits- und Umweltgefährdung bewertet. Dazu gehört auch die Entwicklung validierter Prüfmethoden.

Für verschiedene Wirkstoffe wie Dichlofluanid, Tebuconazol und Permethrin sind inzwischen Probenahme- und Analysenverfahren entwickelt worden. In einem weiteren Schritt sind nun Grenzwerte für diese Stoffe festzulegen.

Stand: 08/2009
 

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