biozide Wirkstoffe
Das Charakteristische chemischer Holzschutzmittel sind ihre bioziden Wirkstoffe:
| · | Fungizide gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze und |
| · | Insektizide gegen holzzerstörende Insekten. |
Je nach Anwendungsbereich (tragende oder nichttragende Bauteile) werden verschiedene Holzschutzmittel eingesetzt:
| · | DIBt-Holzschutzmittel zur vorbeugenden Behandlung oder Bekämpfung von Holz oder Holzwerkstoffen baulicher Anlagen (tragende Holzbauteile) |
| · | RAL-Holzschutzmittel zur vorbeugenden Behandlung oder Bekämpfung nicht tragender Holzbauteile, |
| · | Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis, die aber im gewerblichen Bereich üblicherweise nicht verwendet werden. |
DIBt-
Holzschutzmittel
Für Hölzer baulicher Anlagen dürfen nur Holzschutzmittel angewendet werden, die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erhalten haben: 'DIBt-Holzschutzmittel'. Sie werden im 'Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung' veröffentlicht, das in der Regel einmal jährlich neu aufgelegt wird und beim Erich Schmidt Verlag in Berlin bestellt werden kann. 1
RAL-
Holzschutzmittel
Für den vorbeugenden Schutz nicht tragender Holzbauteile gegen Verfärbungen, Fäulnisbildung und Schadinsekten sowie für bekämpfende Holzschutzmittel, die bei nicht tragenden Hölzern verwendet werden, sind Produkte mit dem Gütezeichen RAL der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., Frankfurt: 'RAL-Holzschutzmittel' vorgesehen. Zur Qualitätssicherung haben sich hier namhafte Hersteller zusammengeschlossen. Diese Produkte sind sowohl für Heimwerker als auch für den gewerblichen Bereich bestimmt.
Auch für RAL-Holzschutzmittel gibt es ein ständig aktualisiertes Verzeichnis, das im nichtamtlichen Teil des DIBt-Holzschutzmittelverzeichnisses abgedruckt ist.
DIBt- und RAL-Holzschutzmittel werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens bzw. der Erteilung des Gütezeichens einer gesundheitlichen Bewertung durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BGVV) unterzogen. Beide Holzschutzmittelgruppen werden in wasserlösliche Salze mit anorganischen Wirkstoffen und in ölige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen eingeteilt. Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis werden von Fachmännern üblicherweise nicht verwendet. Auch der Endverbraucher sollte diese Produkte nicht erwerben, da sie keiner Prüfung auf Wirksamkeit und auch keiner gesundheitlichen Bewertung unterzogen worden sind.
1 siehe DIBt-Holzschutzmittelverzeichnis. Informationen unter www.ESV.info| Stand: 08/2009 | ||