11.2.3   Dichlormethanfreie Abbeizmittel

Die Gefahren durch die dichlormethanhaltigen Abbeizmittel haben dazu geführt, dass zahlreiche Hersteller dichlormethanfreie Abbeizmittel entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Der Einsatz dieser Abbeizmittel ist in der Praxis erprobt und wird von Fachleuten als Alternative zu den dichlormethanhaltigen Produkten gesehen.

Alternativen
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Es gibt heute eine Reihe von Abbeizmitteln, die auf Dichlormethan als Lösemittel verzichten und deren Gefährdungspotential entsprechend niedriger ist. Als Lösemittel werden meist Gemische aus Diglykolethern, Dibasenestern, Testbenzinen und N-Methyl-2-pyrrolidon eingesetzt. Die TRGS 612 enthält eine Liste der üblicherweise in Alternativabbeizmitteln eingesetzten Stoffe.

Die längere Einwirkzeit dichlormethanfreier Abbeizmittel kann mit entsprechender Arbeitstechnik positiv genutzt werden. Aufgrund der hohen Flüchtigkeit der dichlormethanhaltigen Abbeizmittel werden diese nur auf relativ kleinen Teilflächen aufgetragen, um anschließend sofort den Anstrich zu entfernen. Die dichlormethanfreien Abbeizmittel sollten auf eine große Fläche aufgetragen werden, so dass anschließend an den Stellen, an denen zuerst aufgetragen wurde, mit dem Entfernen des Anstrichs begonnen werden kann.

Das Problem der längeren Einwirkzeiten wird zudem dadurch relativiert, dass es bei den dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln üblich ist, diese Produkte länger als in den Anwendungshinweisen angegeben einwirken zu lassen. Dabei verdunstet das Dichlormethan und belastet den Menschen und die Umwelt.

Die niedrigere Verdunstungsrate der dichlormethanfreien Abbeizmittel führt dazu, dass viele Lackschichten in einem Arbeitsgang entfernt werden können. Dies ist bei den dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln aufgrund des niedrigen Siedepunktes nur selten der Fall, da das Lösemittel verdunstet ist, bevor die tiefer liegenden Schichten angelöst sind.


11.2.3.1   Gesundheitsgefahren

Bei den Ersatzprodukten bestehen bezüglich der Gesundheitsgefahren erhebliche Unterschiede. So sind beispielsweise dichlormethanfreie Abbeizmittel im Handel, die auch aromatische Kohlen­wasserstoffe enthalten und somit höhere Gefahren beinhalten als dichlormethan- und aromaten­freie Abbeizmittel. Darüber hinaus enthalten einige Abbeizmittel auch hautresorptive und allergieauslösende Inhaltsstoffe.

N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) und Dimethylsulfoxid (DMSO) werden besonders leicht über die Haut in den Körper aufgenommen und fördern darüber hinaus die Hautresorption anderer chemischer Stoffe. Abbeizmittel mit diesen beiden Inhaltsstoffen sollten deshalb nicht eingesetzt werden – auch, weil NMP europaweit als fruchtschädigend eingestuft werden wird (T; R 61).

Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Lösemittel in den Ersatzprodukten im Gegensatz zu Dichlormethan brennbar sind. Allerdings reicht ein weggeworfenes Streichholz oder eine glimmende Zigarette nicht aus, um eine mit einem dichlormethanfreien Abbeizmittel behandelte Fläche zu entzünden. Dazu bedarf es schon intensiverer Entzündungsversuche.

Die TRGS 612 führt zu den Ersatzstoffen aus:

"Alle Ersatzstoffe führen zu geringeren Expositionen und lassen damit geringere gesundheitliche Risiken als bei Dichlormethan erwarten."


11.2.3.2   Expositionen

Für dichlormethanfreie Abbeizmittel liegen noch nicht so viele Messergebnisse vor, dass man bei Tätigkeiten mit diesen Produkten eindeutige Aussagen zur Gefahrstoffbelastung am Arbeitsplatz machen könnte. Bis eindeutige Auswertungen vorliegen, sollte – sofern die Belastungen nicht eindeutig unter den jeweiligen Arbeitsplatzgrenzwerten liegen, auch Atemschutz getragen werden.

Die bisherigen Ergebnisse bestätigen aber, dass die Gefahrstoffkonzentrationen weit unterhalb der Belastungen bei Tätigkeiten mit dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln liegen. So wurden bei 10 Analysen auf n-Methyl 2-pyrrolidon zwischen 0,1 und 10 mg/m3 (Grenzwert 80 mg/m3) gefunden. Auch die Kohlenwasserstoffkonzentrationen lagen sehr niedrig (bei 11 Analysen maximal bei 68,4 mg/m3, Grenzwert nach TRGS 900: 200 mg/m3).

Bei Fassadenarbeiten mit einem dichlormethanfreien Abbeizmittel wurden bei mehreren Messungen folgende maximalen Bewertungsindices ermittelt: Kohlenwasserstoffe 0,08; Dipropylenglykolmonomethylether 0,02 und N-Methyl-2-pyrrolidon 0,11. Dabei lagen die Konzentrationen der Kohlenwasserstoffe und des Dipropylenglykolmonomethylether unterhalb der Nachweisgrenze, die angegeben Werte beziehen sich demnach auf die maximal vorhandene Konzentration. Es wurden auch Stoffe gemessen, die keinen Grenzwert haben. Hier lagen die Konzentrationen ebenfalls in sehr niedrigen Größenordnungen. Der Summenindex nach der TRGS 403 liegt also bei maximal 0,21 (bei Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln bei diesen Arbeiten liegt der BI bei 4,35).


11.2.3.3    Schutzmaßnamen

Als technische Maßnahme ist auch bei den Ersatzprodukten für eine gute Raumlüftung zu sorgen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Zündquellen vor Aufnahme der Arbeit zu beseitigen sind. Sollten die Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden, sind A1 bzw. A2-Filter zu tragen. Als Handschuhmaterialien sind Polychloropren oder Nitril geeignet. Unbedeckte Haut­partien sind mit einer fettfreien oder fettarmen Hautschutzsalbe einzucremen. Natürlich sind auch bei diesen Produkten die allgemein beim Umgang mit Chemikalien üblichen arbeitshygienischen Maßnahmen zu beachten.

Stand: 03/2006
 

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