11.2.2.1 Dichlormethanhaltige Abbeizmittel
Bis Ende der 80er Jahre waren überwiegend Abbeizmittel im Handel, die Dichlormethan und Methanol enthielten. Heute werden in der Hauptsache dichlormethanhaltige Abbeizmittel angeboten, die nicht das giftige Methanol, sondern einen anderen Alkohol enthalten, vor allem Isopropanol. Isopropanol ist aus Sicht des Arbeitsschutzes zwar günstiger zu bewerten als Methanol; am Gefahrenpotenzial der Produkte ändert sich dadurch allerdings nur wenig, da schon aufgrund des Gehaltes an Dichlormethan - meist zu über 75% in den Produkten enthalten - die Gefahren überwiegend von diesem Stoff ausgehen.
Unfälle mit
Todesfolge
Dichlormethan (CH2Cl2), auch unter dem Namen Methylenchlorid bekannt, gehört zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe und ist eine klare, farblose, in Wasser wenig lösliche Flüssigkeit. Dichlormethan ist ein Niedrigsieder (Siedepunkt 40°C) und hat einen hohen Dampfdruck, d.h. es verdunstet sehr schnell, so dass sich bei der Verarbeitung rasch hohe Konzentrationen am Arbeitsplatz bilden. Dadurch besteht nicht nur Vergiftungs-, sondern durch Verdrängung des Sauerstoffs vor allem Erstickungsgefahr. Die schweren Unfälle mit diesen Abbeizmitteln erfolgten alle auf die gleiche Weise: Zunächst wurden die Beschäftigten durch die Dichlormethandämpfe ohnmächtig und erstickten dann - am Boden liegend - aufgrund von Sauerstoffdefiziten.
11.2.2.2 Gesundheitsgefahren
Krebsgefahr durch
Dichlormethan
Die Wirkungen von Dichlormethan auf den Menschen unterscheiden sich in lokale, d. h. auf einen bestimmten Bereich begrenzte, und systemische, sich auf den gesamten Organismus erstreckende Wirkungen. Zu den ersten gehören Reizungen und Entzündungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute der Atem- und Verdauungswege, wobei betont werden muss, dass Dichlormethan neben den klassischen Aufnahmewegen (Einatmen, Verschlucken) auch leicht durch die Haut in den Körper aufgenommen werden kann. Der Stoff ist als Chemikalie mit Verdacht auf ein krebserzeugendes Potential eingestuft und muss mit dem Satz ’Verdacht auf krebserzeugende Wirkung’ (R 40) gekennzeichnet werden.
Darüber hinaus besteht bei den systemischen Wirkungen vor
allem die Gefahr einer Schädigung des zentralen Nervensystems. In hohen
Konzentrationen wirkt der Stoff ähnlich einem Narkosemittel und führt
zu Müdigkeit, Konzentrationsstörungen bis hin zu Bewusstlosigkeit
und Tod. Besonders problematisch ist, dass dieses Gefahrenpotenzial aus der
Einstufung und Kennzeichnung von Dichlormethan nicht ersichtlich ist. Auf
dem Gebindeetikett des Abbeizmittels finden sich demzufolge keinerlei Hinweise,
dass die üblicherweise hohen Expositionen letztlich sogar zum Tode führen
können.
In die im Februar 2006 neu erschienene TRGS 612 „Abbeizmittel“
weist zudem deutlich auch auf eine Gefährdung für Anwohner von Baustellen
hin, auf denen mit Dichlormethan gearbeitet wird. Die TRGS spricht im Zusammenhang
mit auf Baustellen üblichen Dichlormethankonzentrationen von „Persönlichkeitsveränderungen
bei Menschen. Dies gilt insbesondere für Kinder, da diese auf Grund einer
höheren Ventilationsrate empfindlicher sind für Dichlormethan-Expositionen.“
Abbildung: Schwere Unfälle mit dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln
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Dichlormethan belastet, wie alle chlorhaltigen Verbindungen, die Umwelt und kann beim Verbrennen zu Phosgen, vor allem aber zu Dioxinen führen.
Der Stoff enthält sowohl in Bezug auf den Arbeitsschutz als auch auf den Umweltschutz erhebliche Gefahrenpotentiale. In der Tabelle 31 sind die wichtigsten Grenzwerte und Einstufungen für Dichlormethan aufgelistet. Auffallend ist, dass für Dichlormethan in den USA, in Schweden und in Dänemark deutlich niedrigere Grenzwerte existieren als in Deutschland. Wegen der Krebsgefahr durch Dichlormethan wurde der Grenzwert in den USA 1997 auf 25 ppm abgesenkt. Man erhofft sich dadurch jährlich 31 Tote weniger:
"The lower limits would elminate 31 deaths annually resulting from long-term exposure."
Eine gesteigerte Bedeutung bekommen die ausländischen Grenzwerte durch die im Januar 2006 erschienene TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte”. In dieser TRGS ist der bisherige Luftgrenzwert von Dichlormethan nicht mehr aufgeführt. Es werden hier – dem neuen Grenzwertkonzept der Gefahrstoffverordnung folgend – nur noch solche Stoffe gelistet, für die ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert aufgestellt werden kann. Für Dichlormethan lässt sich demzufolge zur Zeit keine Schwelle festlegen, unterhalb derer keine Gefährdung für die Beschäftigten besteht.
Tabelle: Dichlormethan - Grenzwerte und Einstufungen
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11.2.2.3 Expositionen
Grenzwert
für
Dichlormethan
ausgesetzt
Im Folgenden wird als Beurteilungskriterium für die Arbeitsplatzmessungen auf die Grenzwerte von Dichlormethan in anderen Ländern zurück gegriffen. Die Aussagen zur den Messungen beziehen sich auf den Grenzwert in Großbritannien. Dieser Grenzwert ist der höchste in den in der Tabelle aufgeführten Ländern. Wenn man bedenkt, dass alle anderen Grenzwerte deutlich niedriger liegen, erhalten die folgenden Aussagen noch schwerwiegendere Bedeutung.
Beim Umgang mit dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird. Selbst bei Abbeizarbeiten an Fassaden im Freien wird der Grenzwert von Dichlormethan meist um ein Vielfaches überschritten. Tabelle 32 stellt die wichtigsten Ergebnisse der vielen Messungen dar. Auch die Konzentrationen der in diesen Abbeizmitteln enthaltenen Alkohole liegen oft in der Nähe oder gar über deren Grenzwerten.
Messungen im Auftrag des Verbandes der chemischen Industrie haben diese Ergebnisse nicht nur bestätigt, sondern sogar noch höhere Expositionen nachgewiesen.
Tabelle: Dichlormethan-Expositionen beim Abbeizen (Auszug aus BIA/BG-Empfehlung)
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11.2.2.4 Schutzmaßnahmen
TRGS 612
Grundsätzlich sind dichlormethanfreie Abbeizmittel zu bevorzugen. Diese Pflicht des Einsatzes ungefährlicherer Ersatzstoffe wird in der Gefahrstoffverordnung, §9, geregelt. Die TRGS 612 erläutert diese Pflicht in Bezug auf den Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln. Ist ein Einsatz der im folgenden Kapitel vorgestellten Abbeizmittel nicht möglich, müssen technische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Es ist unbedingt für sehr gute Raumbe- und -entlüftung zu sorgen.
Erst wenn weitere technische Schutzmaßnahmen wie Absaugungen nicht realisierbar sind bzw. nicht ausreichen, dürfen und müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Auch beim Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen ist eine gute Lüftung notwendig, da Dichlormethan vor allem in Räumen durch das Verdrängen des Sauerstoffs zu Erstickungen führen kann.
keine geeigneten
Atemschutzfilter
Als Atemschutz sind bei dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln Filtermasken nicht einsetzbar, da Gemische mit Niedrigsiedern wie Dichlormethan (oder dem ebenfalls in einigen Abbeizmitteln enthaltenen Methanol) durch alle Filter durchschlagen! Die TRGS 612 führt deshalb aus, dass bei hohen Expositionen ausschließlich umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet werden dürfen.
Schwerer Atemschutz wie umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte dürfen nur maximal zwei Stunden ohne Unterbrechung getragen werden (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten, BGR 190). Nach der Gefahrstoffverordnung darf das Tragen von Atemschutz zudem keine ständige verfahrensbedingte Maßnahme sein. Da dies jedoch beim Einsatz der dichlormethanhaltigen Abbeizmittel der Fall ist, muss der Verwendung von Ersatzstoffen höchste Priorität eingeräumt werden.
Alle Personen, die Atemschutzgeräte tragen, müssen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 untersucht worden sein. Diese Untersuchung ist sehr anstrengend und wird nur von etwa zwei Drittel der Teilnehmer bestanden.
Handschuhproblem
Ebenso wie es keinen geeigneten Atemschutzfilter für dichlormethanhaltige Abbeizmittel gibt, existiert kein geeignetes Handschuhmaterial, das wesentlich länger als zwei Stunden vor Dichlormethan schützt.
Die Tabelle gibt die Durchbruchzeiten der üblichen Handschuhmaterialien
an. Diese Erkenntnis muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass - wie bereits
erwähnt - der Stoff leicht durch die Haut in den Körper gelangt.
Beim Einsatz dichlormethanhaltiger Abbeizmittel sind somit pro Schicht ca.
drei Paar Handschuhe aus Fluorkautschuk für jeden Beschäftigten
vorzusehen. Ein Paar solcher in Deutschland hergestellter Handschuhe kostet
ca. 50,- EURO. Empfehlungen zu konkreten Handschuhfabrikaten einzelner Hersteller
von Chemikalienschutzhandschuhen finden sich auf der Gefahrstoff-CD WINGIS
2.5, die für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
kostenfrei bei den zuständigen Bezirksverwaltungen bezogen werden kann.
Tabelle: Durchbruchzeiten für Dichlormethan bei den üblichen Handschuhmaterialien
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Über die genannten Maßnahmen hinaus sind unbedeckte Hautpartien mit einer fettfreien oder fettarmen Hautschutzsalbe einzucremen. Wie alle chlorierten Kohlenwasserstoffe setzt auch Dichlormethan die Alkoholverträglichkeit herab. Daher dürfen beim Arbeiten mit dichlormethanhaltigen Produkten auf keinen Fall alkoholische Getränke konsumiert werden. Selbstverständlich sind im gleichen Raum auch keine Lebens-mittel aufzubewahren und es darf nicht gegessen werden. Zu beachten ist schließlich auch, dass beim Rauchen oder bei der Verwendung von Bauheizgeräten durch Zersetzung der Dichlormethandämpfe Salzsäure und Phosgen (sehr giftig!) entstehen.
11.2.2.5 Einsatzbeschränkungen und Verwendungsverbote
Das Bundesgesundheitsamt (BGA) hat schon 1990 in einer Pressemitteilung gefordert:
"Produkte, die Chlor enthalten, können bei der Verbrennung Dioxine und Furane freisetzen. BGA und Umweltbundesamt appellieren an die betroffene Industrie, Umweltbelastungen aus der Chlorchemie drastisch zu vermindern und auf weniger kritische Verfahrenstechniken und Produkte überzugehen."
Die Gefährlichkeit der Chemikalie Dichlormethan ist in den letzten Jahren immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Dies hat zu schärferen Vorschriften, teilweise bereits zu Verboten geführt. So verbietet zum Beispiel die Stadt Hamburg in ihrem 'Merkblatt für die Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Anlagen' den Einsatz von Abbeizmitteln auf der Basis von Dichlormethan. Das Land Hessen hat in einer Richtlinie besondere ,Anforderungen an die Erfassung und Behandlung des beim Reinigen und Abbeizen von Fassaden anfallenden Abwassers' gestellt. U. a. heißt es in dieser Richtlinie:
"Produkte, die chlorierte bzw. aromatische Kohlenwasserstoffe enthalten, sollten nur in begründeten absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden."
Ähnliche Verwendungsverbote, Einsatzbeschränkungen oder Anmeldeverpflichtungen, z.T. auch für aromatische Kohlenwasserstoffe, gelten auch in anderen Bundesländern oder Städten.
Verkaufsverbote
Die Chemikalienverbotsverordnung verbietet zudem den freien Verkauf aller Produkte, die wie die dichlormethanhaltigen Abbeizmittel mit Xn (gesundheitsschädlich) und R 40 ’Verdacht auf krebserzeugende Wirkung’ gekennzeichnet sind. Dichlormethanhaltige Abbeizmittel dürfen demnach nur an Personen abgegeben werden, deren Name und Anschrift bekannt sind, und die über die Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen informiert wurden.
Die TRGS 612 ’Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel' erläutert ausführlich den Einsatz der ungefährlicheren Entschichtungsmöglichkeiten.
Trotz der genannten Einsatzbeschränkungen, der bestehenden Gefahren und der zwingend notwendigen Schutzmaßnahmen einerseits sowie der angebotenen Alternativen andererseits werden heute noch immer über drei Viertel aller Abbeizarbeiten mit dichlormethanhaltigen Produkten durchgeführt.
| Stand: 03/2006 | ||