11.1.1   Mechanisches Entschichten

Alternativen
   zur Chemie            

 


Es ist fast immer möglich, Anstriche mechanisch, z. B. durch Abschleifen oder mit Strahlgeräten zu entfernen. Unterschiedliche Untergründe, die Größe der zu entschichtenden Fläche, die Art der zu entfernenden Beschichtung usw. lassen es aber nicht zu, generelle Vorschläge für bestimmte Einsatzbereiche zu machen (z.B. kann an einer Stelle einer Fassade der Anstrich mit einem Wasserhochdruckstrahlgerät sehr gut entfernt werden, an einer anderen Stelle wird mit dem gleichen Wasserdruck der Putz beschädigt; andererseits wäre es unsinnig, eine Türzarge mit Wasserhochdruck zu entschichten).

Das Entschichten mit Strahlgeräten ist als Alternative zum thermischen Entschichten oder dem Einsatz von Abbeizmitteln zu erwägen. Da die zu berücksichtigenden Parameter (Druck, Düsenform, Strahlmittel, Zusatzmittel, Temperatur) sehr von Art und Form des zu bearbeitenden Untergrundes und von der zu entfernenden Beschichtung abhängen, lassen sich keine auf den Einzelfall anwendbaren Empfehlungen geben.

Umweltauflagen
   beachten              

 


Beim Entschichten von Fassaden kann das Abwasser z.T. erheblich belastet sein und muss entsprechend behandelt werden. Insbesondere sind Belastungen durch Schwermetalle, Ruß, Fette, Algen, Farbanstriche, Reinigungs- oder Abbeizmittel zu beachten. Das Einleiten dieser Abwässer in die Kanalisation bedarf grundsätzlich einer Anzeige durch den ausführenden Unternehmer oder den Grundstückseigentümer. Meist müssen die bei diesen Entschichtungsarbeiten entstehenden Abwässer gesammelt und aufbereitet werden, bevor sie in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen.

Atemschutz bei
   Schleifarbeiten     

 


Während beim Abkratzen von Beschichtungen wegen der dabei entstehenden großen Partikel keine Probleme mit atembaren Stäuben bestehen, soll dieses beim Abschleifen näher betrachtet werden. Bei Altbeschichtungen ist eine mögliche Bleibelastung zu beachten. Im Blut von Arbeitern, die die Holzfassade eines Hotels abgeschliffen haben, fanden sich erhöhte Bleikonzentrationen. Besonders bei Schleifgeräten ohne Absaugung ist mit hohen Staubkonzentrationen zu rechnen. Bei Schleifarbeiten muss deshalb Atemschutz (FFP2) getragen werden.

Stand: 03/2006
 

weiter