Augenschutz
Vor allem beim Anmischen zementhaltiger und Reaktionsharz-Produkte muss Augenschutz getragen werden, damit keine Spritzer in die Augen gelangen.
Atemschutz
Atemschutzfilter
bieten keinen
Schutz
Bei den in Vorstrichen und Klebstoffen vorkommenden Lösemitteln Methanol, Methylacetat oder Aceton handelt es sich um Niedrigsieder. Bei Gemischen von Niedrigsiedern oder Gemischen von Niedrigsiedern und anderen organischen Lösemitteln sind Atemschutzfilter nicht geeignet. In solchen Fällen dürfen nur umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.1
Hand- und Hautschutz
Ist bei der Verarbeitung von Verlegewerkstoffen Hautkontakt mit den Produkten nicht auszuschließen, sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Vor allem bei der Verarbeitung von Reaktionsharzprodukten, zementhaltigen Produkten und stark lösemittelhaltigen Produkten müssen Handschuhe getragen werden, da diese die Haut schädigen und zu Hauterkrankungen führen können. Vor der Arbeit und nach jeder Pause sind die Hände mit einer geeigneten Hautschutzsalbe einzucremen.
Vorsorgeuntersuchungen
Die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen hängt von den verwendeten Produkten ab. Werden beispielsweise nur lösemittelfreie Produkte verwendet, sind keine speziellen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich.
Werden hingegen stark lösemittelhaltige Verlegewerkstoffe verarbeitet, so sind die Beschäftigten nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 "Atemschutzgeräte", G 10 "Methanol" und G 29 "Benzolhomologe" zu untersuchen. Werden zudem auch noch Polyurethanprodukte verwendet, wird zusätzlich eine Untersuchung nach G 27 "Isocyanate" erforderlich.
| Stand: 10/2005 | ||